Die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG hat ihr erstes Kryptowertpapier in der Funktion als Registrar begeben. Das Bankhaus ist hierbei als Emittent selbst die registerführende Stelle im Sinne des Gesetzes über elektronische Wertpapiere.
Der registerführenden Stelle werden Pflichten auferlegt, die eine ordnungsgemäße Führung des Kryptowertpapierregisters betreffen (vgl. § 18 Abs. 2 bis Abs. 5 eWpG). Außerdem hat sie die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Registerdaten zu gewährleisten.
Eineinhalb Jahre Vorbereitung
Zuvor hatte die Bank die vorläufige Erlaubnis zur Geschäftsaufnahme der Kryptowertpapierregisterführung von der BaFin erhalten. Damit kann Hauck Aufhäuser Lampe fortan auch für andere Emittenten deren Kryptowertpapiere und -fondsanteile im Kryptowertpapierregister führen.
Wertpapiere werden elektronisch
”Wir haben anderthalb Jahre sehr intensiv daran gearbeitet, ein komplettes Asset-Management- und Asset-Servicing-Set-up für Kryptowerte entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufzubauen - vom Portfoliomanagement über die Kapitalverwaltungsgesellschaft und die Buchhaltung bis hin zu Risikomanagement und Verwahrung sowie Verwahrstelle“, berichtet Holger Sepp, Mitglied des Vorstands bei Hauck Aufhäuser Lampe.
Im Zuge der Gesamtbankstrategie für Digital Assets hatte die Bank in der vergangenen Woche über den Kauf der Kapilendo Custodian die Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft erhalten.
Zudem verfügt die Privatbank mit der Hauck Aufhäuser Innovative Capital seit Februar 2022 über eine vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft für Kryptowerte. Nun folgt mit der ersten Kryptowertpapier-Transaktion der nächste Schritt.
Hauck Aufhäuser Lampe übernimmt Kryptoverwahrer Kapilendo Custodian
Auch die Deka Bank hatte vor wenigen Monaten ihre erste Kryptowertpapier-Transaktion abgeschlossen.
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