Deutsche Bank schlägt erstmals seit 2018 wieder Dividendenauszahlung vor

Vorstand und Aufsichtsrat wollen 20 Cent pro Aktie auszahlen. Die Hauptversammlung soll im Mai stattfinden - zum dritten Mal in Folge allerdings ausschließlich digital.
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt. | Foto: Daniel Rohrig
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt. | Foto: Daniel Rohrig

Erstmals seit 2018 plant die Deutsche Bank wieder die Auszahlung von Gewinnanteilen. ”Es freut mich sehr, dass Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung wieder eine Dividende von 20 Cent je Aktie vorschlagen können”, sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Paul Achleitner in einer Mitteilung des Instituts.

Wie in den zwei Jahren zuvor soll die entsprechende Hauptversammlung am 19. Mai wieder rein virtuell stattfinden. Dennoch sollen sich die Aktionäre in diesem Fall im Vorfeld interaktiver an der Veranstaltung beteiligen können. ”Unter anderem können sie sich erstmals im Vorfeld der Hauptversammlung online dazu äußern, welche Themen aus den Aktionärsfragen ihnen besonders wichtig sind”, sagte Vorstandsmitglied Stefan Simon.

Darüber hinaus läuft seit Mitte März ein Aktienrückkaufprogramm über 300 Mio. Euro. Insgesamt würde dies einer Kapitalausschüttung von rund 700 Mio. Euro an die Aktionäre entsprechen – ”als erster Schritt im Rahmen des zuletzt noch einmal angehobenen Anspruchs, für die Jahre 2021 bis einschließlich 2025 Kapital in Höhe von rund acht Milliarden Euro an die Anteilseigner zurückzugeben”, wie es wörtlich in der Mitteilung heißt. Ab 2025 hat der Vorstand das Ziel ausgegeben, insgesamt jeweils 50 Prozent des den Aktionären zuzurechnenden Nachsteuergewinns auszuschütten.

Deutsche Bank empfiehlt Aktionären neues Mitglied des Aufsichtsrats

Auch stehen auf der Hauptversammlung zwei Personalien zur Abstimmung: Alexander Wynaendts und Yngve Slyngstad sollen von den Aktionären als neue Vertreter in den Aufsichtsrat gewählt werden. Wynaendts soll Vorsitzender des Aufsichtsrats und damit Nachfolger von Paul Achleitner werden, der sich nach zehn Jahren nicht mehr zur Wiederwahl stellt und mit Ablauf der Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat der Bank ausscheidet.

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