Hauseigentümer-Ängste vor Sprengung führen nicht zum Abbau eines Geldautomaten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zugunsten der Santander Bank. Hauseigentümer klagten, allerdings war sich die Eigentümergemeinschaft nicht einig.
Das Santander-Logo | Foto: picture alliance / empics | Mike Egerton
Das Santander-Logo | Foto: picture alliance / empics | Mike Egerton

Die spanische Bank Santander muss einen Geldautomaten nicht aus einer Filiale in einem Mehrfamilienhaus in Ratingen entfernen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Urteil ist laut Gericht rechtskräftig. Bewohner des Hauses in Ratingen hatten Angst, dass auch dieser Geldautomat eines Tages von Kriminellen gesprengt werden könne. Sie waren aber bereits in der ersten Instanz gescheitert. Santander hatte vor der Berufungsverhandlung im Gespräch mit FinanzBusiness Stellung bezogen:

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