Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen Weiterentwicklung von Giropay

Voraussetzung dafür ist allerdings die Aufgabe der Exklusivitätsbindung. Ansonsten hätte es eine kartellrechtlich problematische Selbstbindung der gesamten Deutschen Kreditwirtschaft gegeben, sagt Amtschef Andreas Mundt.
Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts | Foto: Bundeskartellamt
Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts | Foto: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände gegen die von der Deutschen Kreditwirtschaft beabsichtigte Weiterentwicklung ihres Bezahlsystems Giropay. Die Kooperationsbeteiligten hatten zuvor ihre Bereitschaft erklärt, auf eine ursprünglich geplante Exklusivitätsbindung an das gemeinsame Projekt zu verzichten. Das teilte die Behörde mit.

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