BaFin legt Solarisbank zusätzliche Eigenmittelanforderung auf

Die Maßnahme wurde von der Aufsicht bereits Ende Dezember 2021 verfügt, aber erst jetzt veröffentlicht.
Die Solarisbank in Berlin. | Foto: Solarisbank
Die Solarisbank in Berlin. | Foto: Solarisbank

Die Solarisbank muss zusätzliches Eigenkapital vorhalten. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsufsicht (BaFin) verfügt. Der Beschluss der Aufsicht erfolgte bereits am 27. Dezember ”im Rahmen des turnusmäßigen aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses”, wie es in der Mitteilung der Bonner Behörde heißt, die erst jetzt veröffentlicht wurde.

Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, heißt es - und weiter: ”Bei einer Sonderprüfung wurden bei dem Institut zahlreiche organisatorische Mängel festgestellt. Sie belegten eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsorganisation.”

Weitere Einzelheiten nannte die Aufsichtsbehörde nicht.

Die Berliner Neobank, die sich selbst als ”Tech-Unternehmen mit Banklizenz” bezeichnet, gehört zu den Instituten, die die BaFin unter ihrem neuen Präsidenten Mark Branson genauer unter die Lupe nimmt. Nicht nur der Solarisbank, sondern auch der Deutschen Bank ebenso wie N26 schickte die Aufsicht einen Sonderbeauftragten ins Haus.

BaFin nimmt weitere Finanzdienstleister ins Visier

Das ”Handelsblatt” zitiert einen Sprecher der Bank dahingehend, dass die Mitteilung der Bafin sich auf die vor Kurzem kommunizierte Prüfung für 2020 beziehe ”und den damit zusammenhängenden Abarbeitungsplan”. ”Mit einer Kernkapitalquote von knapp 30 Prozent per Ende 2021 erfüllt die Solarisbank die zusätzliche Eigenmittelanforderungen.”

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