ING Deutschland verlängert Frist für Annahme der Verwahrentgelte

Ein festes Enddatum dafür gibt es nicht. Die Bank will das von der Annahmequote abhängig machen. Die überwiegende Mehrheit der Kunden habe bereits zugestimmt.
Nick Jue, Vorstandschef der ING Deutschland | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Nick Jue, Vorstandschef der ING Deutschland | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
dpa

Die Direktbank ING Deutschland gibt Kunden nun doch mehr Zeit für die Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen und damit einem Verwahrentgelt von 50.000 Euro Guthaben je Konto an.

”Aktuell können Kunden, die noch nicht zugestimmt haben, dies auch weiterhin digital nachholen. Die Kunden, die wir postalisch kontaktiert haben und die noch nicht zugestimmt haben, können dies ebenfalls noch machen”, teilte das Institut mit Sitz in Frankfurt mit. Ein festes Enddatum nannte die ING Deutschland nicht: ”Das werden wir davon abhängig machen, wie sich die Zustimmungsquoten weiterentwickeln”, sagte ein Sprecher.

ING Deutschland hat konkreten Fahrplan für das Ende der Verwahrentgelte

Ursprünglich hatte die ING Deutschland Bestandskunden eine Frist bis Ende Februar gewährt, den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit dem Verwahrentgelt von 0,5 Prozent pro Jahr für Beträge über dem Freibetrag von 50.000 Euro zuzustimmen. Vorstandschef Nick Jue hatte bei der Bilanzvorlage Anfang Februar betont: ”Klar ist: Wir brauchen eine sichere rechtliche Basis, um mit unseren Kunden zusammenzuarbeiten.”

Der Sprecher sagte nun: ”Wir sind mit der Zustimmungsquote sehr zufrieden, die überwiegende Mehrheit hat den neuen AGB zugestimmt.” Je nach Kundengruppe und Sichtweise sei die Bank unterschiedlich nah an einer 100-Prozent-Quote. ”Kontokündigungen halten wir uns nach wie vor als letzten möglichen Schritt offen”, bekräftigte die Bank.

Prozedere kostet ING Deutschland ”einige Millionen”

Das Prozedere, das die ING Deutschland nach Jues Schätzung ”einige Millionen Euro” kostet, ist Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), das die gesamte Branche beschäftigt. Das Gericht in Karlsruhe hatte Ende April vergangenen Jahres entschieden, dass Banken bei AGB-Änderungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen.

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