Deutsche Bank reagiert auf MeToo-Vorwürfe einer ehemaligen Mitarbeiterin

Eine Ex-Mitarbeiterin soll laut Medienberichten Anschuldigungen gegen zwei Manager der Deutschen Bank erhoben haben. Einem der beiden wurde inzwischen ordentlich gekündigt. Der Fall zeigt: Die MeToo-Debatte findet weiterhin in Grauzonen statt.
Deutsche Bank Tower | Foto: picture alliance / SvenSimon | Elmar Kremser/SVEN SIMON
Deutsche Bank Tower | Foto: picture alliance / SvenSimon | Elmar Kremser/SVEN SIMON

Die Deutsche Bank hat Vorwürfe einer ehemaligen Mitarbeiterin zu MeToo-Vorfällen, die zwei männliche Manager der Bank involvieren, zurückgewiesen. Die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) und die "Financial Times" (FT) hatten zuvor übereinstimmend berichtet, dass die ehemalige als Trainee angestellte Mitarbeiterin - im Rahmen eines davon unabhängig laufenden Gerichtsverfahrens zu ihrer Kündigung - Anschuldigungen gegen die zwei Mitarbeiter der Bank erhoben hatte.

In beiden Fällen sei es zu unprofessionellem Verhalten seitens der Männer gekommen. Bei einem beinhaltete dies suggestive Chatnachrichten, die über das Karrierenetzwerk Linkedin geschickt wurden, sowie das Versenden pornografischer Inhalte. Zeitweise habe die Mitarbeiterin das Verhalten aber erwidert, wie aus Dokumenten und Chatprotokollen hervorgehe, die beiden Zeitungen vorlägen. Zwischen ihr und den Managern habe ein "großes Hierarchiegefälle" bestanden, schreibt die SZ.

Mitarbeiterin klagte gegen Kündigung

Die Vorwürfe wurden laut dem Bericht vor einem Arbeitsgericht öffentlich besprochen, weil die Frau gegen ihre Kündigung klagte, die aber rein formal nichts mit den Vorwürfen gegen die beiden Männer zu tun hatte. Trotz der vorliegenden Dokumente sei es allerdings schwierig, ein Gesamtbild zu liefern, gibt die SZ zu bedenken.

Den ersten der beiden Manager soll die Mitarbeiterin vor ihrer Anstellung bei der Bank auf einer Messe kennengelernt haben und mit ihm eine Beziehung eingegangen sein. Als sie sich bei der Bank bewarb, habe er sich für sie aufgrund des persönlichen Interesses eingesetzt. Das könnte insofern kritisch sein, da er seinen Interessenskonflikt nicht offengelegt hat - was er dem offiziellen Verhaltenskodex der Bank zufolge eigentlich hätte tun sollen. Der Mitarbeiter arbeitet derzeit weiterhin für die Bank.

Zudem habe er ihr eine große Karriere und die Kontaktherstellung zu einflussreichen Menschen in Aussicht gestellt. Die Verbindung der beiden kippte wohl in ein Abhängigkeitsverhältnis, das bis zu Sadomaso-Praktiken und Besuchen in Sexclubs gereicht habe, wie auch die FT berichtet. Die Beziehung habe sich nach Jobantritt der Frau bei der Deutschen Bank langsam aufgelöst. Sie war damals wohl Ende 20.

Initiale Kontaktaufnahme via Linkedin

Kurz nach ihrem Jobantritt habe der zweite Manager sie - ohne dass die beiden sich wohl vorher kannten - über Linkedin kontaktiert und vertrauliche Nachrichten geschrieben. Er wollte sie sogar an seinen Standort versetzen lassen, organisierte für sie ein Apartment, das sonst eher hochrangigen Mitarbeitern vorbehalten ist. Die Bank habe die örtliche Relokation der Frau vorbereitet, die Nachrichten des Managers seien zunehmend suggestiver geworden, was schließlich in Pornobildern gegipfelt hätte.

Kurze Zeit später erfuhr die Mitarbeiterin dann durch eine andere Quelle von dem Gerücht, dass intime Fotos von ihr in Umlauf seien, außerdem wurde sie in eine andere Abteilung versetzt, nachdem sich die Verbindungen zu den beiden Männern aufgelöst hatten.

Der Mitarbeiterin der Bank wurde nicht aufgrund der Vorfälle mit den Mitarbeitern gekündigt, sondern nachdem sie zuvor eine Verwarnung wegen eines fehlerhaften Urlaubsantrags erhalten habe, schreibt die SZ. Der Vorwurf zur Kündigung: Sie habe unerlaubt ein Personalgespräch mitgeschnitten. Die Bank sagte auf FinanzBusiness-Anfrage, dass sie sich zu einzelnen Mitarbeitern nicht äußern könne.

"Die Deutsche Bank untersucht jeden Vorwurf möglichen Fehlverhaltens umfassend und unvoreingenommen - das gilt auch für den angesprochenen Fall. Wir billigen keine Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex. Wir fördern eine Kultur, in der Probleme offen angesprochen werden können, und ermutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Fälle von Benachteiligung, Belästigung oder unfairer Behandlung zu melden", teilte eine Sprecherin der Deutschen Bank auf Anfrage von FinanzBusiness mit.

Die Bank hatte beide Manager zunächst freigestellt, nachdem sie die Freigabe der Staatsanwaltschaft erhalten hatte, diese anzusprechen. Demjenigen, der der Frau nach ihrem Start bei der Bank intime Textnachrichten geschickt hatte, sei inzwischen aus verhaltensbedingten Gründen ordentlich gekündigt worden, berichtet die SZ. Der erste Manager, der die Frau empfohlen hatte, ist inzwischen wieder für die Bank tätig.

"Wo es angezeigt war, haben wir entsprechende Konsequenzen gezogen - und werden das auch künftig tun. Gleichzeitig verweisen wir auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts, das in erster Instanz sowohl die Kündigungsschutzklage als auch die damit verbundene Klage nach dem Allgemeinen-Gleichbehandlungsgesetz abgewiesen hat. Darüber hinaus wollen wir uns zu Personalthemen nicht äußern", heißt es von der Deutschen Bank zu FinanzBusiness.

Kündigung der Mitarbeiterin rechtmäßig

Die Frau wehrte sich gerichtlich gegen die Kündigung, verlangte mindestens 100.000 Euro Schadenersatz und erhob zusätzlich die MeToo-Anschuldigungen auf Rat ihrer Anwältin, so die SZ. Die Anwältin der Deutschen Bank habe vor Gericht eine strikt arbeitsrechtliche Perspektive präsentiert: Die Vorfälle seien dem Arbeitgeber "nicht zuzurechnen". Die beiden Männer seien weder die direkten Vorgesetzten der Frau gewesen, noch sei die Trainee in einer Abteilung eingesetzt gewesen, für die die Männer verantwortlich gewesen seien.

Eine Aussage der Klägerin bei der Staatsanwaltschaft steht bisher aus. Das Verfahren gegen den Manager, dem die Bank gekündigt hat, wurde mangels hinreichenden Tatverdachts vor wenigen Wochen eingestellt. Das zweite Verfahren läuft noch, zum Stand wollte sich die Staatsanwaltschaft gegenüber der SZ nicht äußern.

Vor dem Arbeitsgericht verlor die Frau zunächst. Ihre Kündigung sei rechtmäßig gewesen, auch das geforderte Schmerzensgeld stehe ihr nicht zu. Die Urteilsbegründung steht ebenfalls noch aus.

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