BaFin-Testkäufer decken Mängel bei der Anlageberatung durch Banken auf

In einer nicht-repräsentativen Stichprobe wurden bei 12 von 36 Beratungsgesprächen wichtige Informationsdokumente nicht übergeben, teilte die Finanzaufsicht mit.
Anlageberatung (Symbolbild) | Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Monique Wüstenhagen
Anlageberatung (Symbolbild) | Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Monique Wüstenhagen
dpa

Die Finanzaufsicht BaFin hat in einer ersten Stichprobe von Testkäufen Mängel bei der Beratung von Bankkunden festgestellt. "Die Fehlerquote war auf den ersten Blick auffällig: In 12 von 36 Beratungsgesprächen - also in jedem dritten - wurden wichtige Informationsdokumente nicht übergeben", resümierte der Leiter der Abteilung Verbraucherschutz der BaFin, Christian Bock, in der am Freitag veröffentlichten Dezember-Ausgabe des "BaFin-Journals".



Bei diesem sogenannten Mystery Shopping seien weitere Defizite zutage getreten: So seien Kundenangaben nicht immer zutreffend aufgenommen worden - möglicherweise, um eine bestimmte Empfehlung aussprechen zu können, die zu den tatsächlichen Angaben nicht gepasst hätten, wie die BaFin schreibt.

Ab 2022 verschärfte Prüfungen geplant

Beim "Mystery Shopping" treten geschulte Testkäuferinnen und Testkäufer als Verbraucher auf, um sich beraten zu lassen oder Produkte zu Testzwecken zu erwerben. So will die Aufsicht einen Eindruck davon bekommen, wie Unternehmen mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen. Für den ersten Anlauf prüften von der Aufsicht beauftragte Agenturen je vier Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken.

So sehen die Mystery-Shopping-Pläne der BaFin aus

"Wissen ist immer der beste Schutz", sagt Christian Bock 

Die Stichprobe sei zwar nicht repräsentativ, dennoch nehme die BaFin die Ergebnisse sehr ernst. "Die Daten erlauben zwar keine Rückschlüsse auf den Gesamtmarkt, sind für mich aber ein klares Zeichen dafür, dass wir künftig bei der Anlageberatung noch genauer hinsehen müssen", fasste Bock zusammen. Von 2022 an will die BaFin Anbietern mit Testkäufen in größerem Stil auf den Zahn fühlen.

DK von Einschätzungen "überrascht"

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) schrieb in einer Stellungnahme, die Schlussfolgerungen der BaFin seien aufgrund der geringen Anzahl an Testkäufen in dem Pilot-Verfahren nicht repräsentativ. "Die Einschätzung der Bafin überrascht uns, wir nehmen sie aber ernst", teilte der Dachverband der fünf großen Bankenverbände mit. "Aufgrund der wenig konkreten Kritik und der fehlenden Transparenz des jeweiligen Ablaufs der Gespräche fehlt es den Verbänden aktuell jedoch noch an einer belastbaren Grundlage für eine Bewertung beziehungsweise eine unmittelbare Reaktion."

Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), begrüßte die Bestrebungen: "Dass Banken und Sparkassen schon bei einfachen Verbraucherinformationen gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, ist ein Weckruf", kommentierte der Vorstand des VZBV den Testlauf.

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