Bankenverband senkt freiwillige Einlagensicherung drastisch ab

In drei Stufen wird die Absicherung zwischen 2023 und 2030 gesenkt. Einige Institutionen werden schon ab 2023 gar nicht mehr geschützt. Damit zieht der BdB die Konsequenzen aus der Greensill-Insolvenz.
Christian Sewing, Präsident des Deutschen Bankenverbands. | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
Christian Sewing, Präsident des Deutschen Bankenverbands. | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) reformiert seine freiwillige Einlagensicherung in drei Stufen. Die Entschädigung von Sparern und Unternehmern wird gedeckelt. Andere Anleger sollen gar nicht mehr entschädigt werden. Dies kündigte Bankenverbandspräsident Christian Sewing und Hauptgeschäftsführer Christian Ossig an.

Der Bankenverband zieht damit die Konsequenzen aus der Pleite der Bremer Greensill Bank. Hier hatte er Anleger mit insgesamt 3 Mrd. Euro entschädigen müssen und im Anschluss eine Reform der freiwilligen Einlagensicherung angekündigt.

"Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen", sagte Sewing, der zugleich auch CEO der Deutschen Bank ist; der Fall Greensill habe eine Zäsur markiert.

Ab 2023 entschädigt der freiwillige Einlagensicherungsfonds (EsF) des BdB private Sparer bei Verlust ihrer Einlagen bis zu einer Höhe von 5 Mio. Euro. 2025 sinkt die Grenze dann auf 3 Mio., 2030 auf 1. Mio. Euro.

"Damit werden immer noch 98 Prozent der Sparer geschützt", betonte Sewing.

Der EsF will sich künftig auch auf die Anleger fokussieren, die das Risiko ihrer Anlageentscheidung nicht beurteilen können. Neben privaten Sparern zählt der BdB dazu auch Unternehmen, Stiftungen, karitative Einrichtungen sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen wie etwa Sozialversicherungen.

Kreis der Berechtigten weiter eingeschränkt

Anderen institutionellen Anlegern, wie Versicherungen und Investmentgesellschaften, traut der BdB zu, ihre Anlageentscheidung beurteilen zu können. Darunter fallen öffentlich-rechtliche Anstalten und Körperschaften, etwa ARD und ZDF, wie auch beispielsweise Eigenbetriebe, wie Theater in öffentlicher Trägerschaft. Für sie alle entfällt der Schutz des EsF ab 2023. Einlagen von Kommunen, Bund und Ländern sichert der BdB schon seit 2018 nicht mehr ab.

Aber auch für die schutzwürdigen Unternehmen und Instititutionen sinkt die Höchsterstattungsgrenze im Laufe der kommenden acht Jahre schrittweise auf 50 Mio, dann ab 2025 auf 30 Mio. und ab 2030 auf 10 Mio. Euro. Hinzu kommen ab 2023 weitere Einschränkungen, etwa bei der Laufzeit der Anlagen.

Zweite Reform innerhalb weniger Jahre

"Das Einlagensicherungssystem der privaten Banken Deutschlands zählt nach wie vor zu den besten in Europa", sagte Sewing.

Es ist die zweite Reform der freiwilligen Einlagensischerung der deutschen Privatbanken innerhalb weniger Jahre. Weitere Nachjustierungen in den kommenden Jahren soll es aber nicht geben, sagte Sewing. Nach neunmonatigen Überlegungen und Diskussionen habe man nun einen Weg gefunden, das Einlagensicherungssystem "zukunftsfähig" aufzustellen und "Fehlanreize der Vergangenheit" auszumerzen.

Auch kündigten Sewing und Ossig an, ihren Prüfungsverband "auf die nächste Ebene" zu heben, um Fällen wie der Greensill Bank, besser entgegen wirken zu können. Details blieben sie aber schuldig.

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