Die EZB macht sich fit für die Aufsicht über Kryptozahlungen und Stablecoins

Mit dem erweiterten Überwachungsrahmen für den elektronischen Zahlungsverkehr (Pisa) rüstet sich das Eurosystem für die Überwachung digitaler Zahlungsmöglichkeiten wie E-Geld-Überweisungen, digitale Zahlungstoken und elektronischer Geldbörsen.
Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums | Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com
Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums | Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

Der EZB-Rat hat einen neuen Rahmen zur Aufsicht über elektronische Zahlungen verabschiedet. Damit soll das Überwachungssystem künftig auch digitale Innovationen wie Zahlungs-Token, Stablecoins und die Akzeptanz von Krypto-Vermögenswerten durch Händler erfassen können.

Der sogenannte Pisa-Rahmen als Überwachungsregime über elektronische Zahlungsinstrumente, -systeme und -vereinbarungen im Eurosystems ersetzt den derzeitigen Überwachungsansatz für Zahlungsinstrumente und ergänzt die Überwachung der Zahlungssysteme durch das Eurosystem. Das Kürzel 'Pisa' steht dabei für: payment instruments, schemes and arrangements.

Die Antwort der EZB auf die Digitalisierung

"Das Ökosystem des Massenzahlungsverkehrs entwickelt sich aufgrund von Innovation und technologischem Wandel schnell weiter. Dies erfordert einen vorausschauenden Ansatz bei der Überwachung digitaler Zahlungslösungen", sagte EZB-Direktoriumsmitglied Fabio Panetta. "Der Pisa-Rahmen wird neben den traditionellen Zahlungsinstrumenten und -systemen, mit denen wir im Laufe der Jahre Erfahrungen gesammelt haben, auch digitale Zahlungs-Token wie Stablecoins umfassen", führt Panetta in der Mitteilung aus.

Auch international soll es mehr koordinierende Maßnahmen geben, um "die Herausforderungen zu bewältigen, die sich durch globale digitale Zahlungslösungen und Stablecoins ergeben", sagt Panetta.

Übergangsfrist von einem Jahr

Überwacht werden Anbieter, die die Nutzung von Zahlungskarten, Überweisungen, Lastschriften, E-Geld-Transfers und digitalen Zahlungstoken, einschließlich elektronischer Geldbörsen, ermöglichen oder unterstützen.

Anbieter sollen bis zum 15. November 2022 auf das neue Überwachunsgregime umstellen, solche, die neu von dem Regelwerk erfasst werden, haben ein Jahr Zeit für die umstellen, ab dem Zeitpunkt, an dem sie darüber informiert werden, dass sie der Aufsicht nach dem neuen Rahmenwerk unterliegen werden.

Eine Übersicht über das neue Regelwerk gibt es hier.

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