Aufsicht befragt erneut Banken zu Cum-Cum-Geschäften

Ergebnisse sollen Mitte Januar vorliegen. Hintergrund der abermaligen Abfrage zu sogenannten "Cum-Cum"-Geschäften ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzbehörden vom Juli.
Frankfurter Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. | Foto: BaFin
Frankfurter Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. | Foto: BaFin
Reuters

Die Finanzaufsicht BaFin befragt die deutschen Banken erneut zu möglichen Belastungen im Zusammenhang mit Steuertricks bei Dividendenpapieren.

Auch einige Wertpapierinstitute werden einbezogen, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Mittwoch mitteilte. "Die Abfrage soll vor allem Aufschluss über den Kreis der betroffenen Institute und die Höhe der finanziellen Belastungen geben", erklärten die Aufseher.

Ergebnisse sollen Mitte Januar vorliegen. Hintergrund der abermaligen Abfrage zu sogenannten "Cum-Cum"-Geschäften ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzbehörden vom Juli zur Behandlung solcher Steuertricks.

Bei "Cum-Cum"-Geschäften hatten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an deutsche Banken oder Fonds weitergereicht, die anders als sie keine Kapitalertragsteuer auf die Dividende zahlen mussten. Nach dem Stichtag bekamen sie die Papiere zurück. Als "Belohnung" erhielten die Inländer dann einen Teil der Dividende. Solche Geschäfte galten vor einigen Jahren noch als legales Steuerschlupfloch. Das Bundesfinanzministerium hat derartige Geschäfte dann aber in einem Schreiben vom Juli 2017 in den meisten Fällen für rechtswidrig gehalten.

Nach der geänderten Rechtsauffassung des Finanzministeriums hatte die BaFin 2017 bei den deutschen Instituten erstmals abgefragt, mit welchen Belastungen sie rechnen.

In der damaligen Cum-Cum-Abfrage hatten 77 Institute im Zusammenhang mit solchen Steuertricks Belastungen von gut einer halben Milliarde Euro erwartet. Dies war damals aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums und der BaFin auf eine Anfrage der Grünen hervorgegangen.

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