Anti-Geldwäsche-Behörde wird Banken jährlich 34 Millionen Euro kosten

Die Europäische Kommission veranschlagt für die Gesamtausgaben der gepkanten Anti-Geldwäsche-Behörde, der Anti Money Laundering Authority (Amla), auf insgesamt 45,6 Mio. Euro. Davon sollen drei Viertel und damit jährlich etwa 34 Mio. Euro aus Gebühren von den nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten getragen werden, wie die Börsen-Zeitung aus einem ihr vorliegenden Entwurf der EU-Kommission berichtet.
Die neue Behörde soll dem Bericht zufolge Anfang 2023 eingerichtet und mit Beginn des Jahres 2026 voll operativ mit rund 250 Mitarbeitern tätig sein.
Aufsichtsprinzip von AMLA angelehnt an SSM
Amla wird die risikoreichsten grenzüberschreitend tätigen Finanzinstitutionen in der Europäischen Union direkt überwachen und die anderen indirekt, so die Börsen-Zeitung. Sie soll befähigt sein, nötigenfalls die Aufsicht auch über von den nationalen Behörden beaufsichtigte Institute an sich zu ziehen, wenn sie der Ansicht ist, dass diese von den nationalstaatlichen Aufsichtsbehörden nicht angemessen kontrolliert werden.
Dieses Aufsichtsprinzip ist angelehnt an den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM). In dem europäischen Finanzaufsichtssystem unterliegen bedeutende Institute der direkten Aufsicht der EZB, und die weniger bedeutenden Institute werden von den nationalen Behörden kontrolliert, wobei die EZB das Ganze überwacht.
EBA wird Kompetenzen verlieren
Die europäische Bankenregulierungsbehörde EBA, die erst im vergangenen Jahr mit neuen Befugnissen ausgestattet und der eine führende Rolle in der Geldwäschebekämpfung zugedacht wurde, soll diese Kompetenzen wieder verlieren, heißt es in dem Entwurf der Europäischen Kommission. Diese Aufgaben werden demnach der Amla übertragen.