Aufseher entlasten kleinere Banken bei Meldepflichten
Etwa 1150 Finanzinstitute in Deutschland könnten diese Erleichterungen in Anspruch nehmen, vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Erhard Krasny mit Reuters/dpa
(Aktualisiert: Stellungnahmen von DK und BVR)
Die deutschen Bankenaufseher kommen kleineren Instituten bei den Berichtspflichten entgegen. Die Erleichterungen betreffen unter anderem Meldepflichten und Offenlegungsanforderungen und sollen die Banken in der Verwaltung entlasten, wie die Bundesbank und die Finanzaufsicht BaFin am Freitag mitteilten.
"Wir differenzieren jetzt noch stärker zwischen weniger auffälligen Instituten auf der einen und problematischen Instituten auf der anderen Seite", sagte Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin, in einer gemeinsamen Mitteilung
Erleichterungen betreffen etwa 1150 Institute
Etwa 1150 Finanzinstitute in Deutschland könnten diese Erleichterungen in Anspruch nehmen.
"Die Klassifizierung als SNCI und die damit verbundenen Erleichterungen sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Proportionalität in der Regulierung", erklärte Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling, der im Führungsgremium der deutschen Notenbank für die Bankenaufsicht zuständig ist, in der Mitteilung.
Verbände wollen mehr abgestufte Regelungen
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßte die Erleichterungen. Diese seien "seit langem erforderliche Entlastungen" für kleine, nicht komplexe Institute, befand BVR-Vorstandsmitglied Andreas Martin. "Gleichzeitig sehen wir diesen Antritt der Aufsicht erst als einen Beginn der Einführung abgestufter Regelungen in den aufsichtsrechtlichen Vorgaben."
Auch Karl-Peter Schackmann-Fallis, Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), begrüßte im Namen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) auf dem Kurznachrichtendienst Twitter die Entlastungen bei Offenlegung, Liquidität und Meldewesen: "Die Erleichterungen können jedoch nur ein erster Schritt sein." Der DSGV ist in diesem Jahr Federführer der in der DK zusammengeschlossenen fünf großen Bankenverbände.
Kapitaladäquanzverordnung maßgeblich
Die neuen Regelungen gelten für alle Geldhäuser, die nach der so genannten Kapitaladäquanzverordnung als kleines und nicht komplexes Institut (SNCI) klassifiziert werden. Darunter fallen insbesondere viele Sparkassen und Genossenschaften. Insgesamt sind rund 88 Prozent aller deutschen nicht-signifikanten Institute gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR als SNCI klassifiziert worden. Zusammen repräsentieren sie rund 18 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankensystems (Stand: Ende Dezember 2020). Einen hohen Abdeckungsgrad gibt es insbesondere bei Genossenschaften (96 Prozent) und Sparkassen (82 Prozent).
Die EU-Bankenbehörde EBA prüft schon seit geraumer Zeit, wie sich die Berichtspflichten für kleinere Geldhäuser in der Europäischen Union im Vergleich zu den Großbanken verhältnismäßiger gestalten lassen. Vor wenigen Wochen identifizierte sie insgesamt 25 Empfehlungen, mit denen die Institute zusammen 188 bis 288 Mio. Euro an Kosten einsparen könnten.
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