Im Kampf gegen Geldwäsche setzt die EU auf Durchgriffsrechte

Die Europäische Kommission nennt erste Details zu ihrer neuen Anti-Geldwäsche-Behörde. Noch im Juli sollen laut Börsen-Zeitung Entwürfe für Gesetzesnovellen folgen.
Geldwäsche (Symbolfoto) | Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Joko | Bildagentur-online/Joko
Geldwäsche (Symbolfoto) | Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Joko | Bildagentur-online/Joko

Die EU konkretisiert ihre Pläne für eine Anti-Geldwäschebehörde: Bestehende Richtlinien sollen künftig in einer Verordnung zusammengeführt werden, berichtet die Börsen-Zeitung - ein mächtiger Hebel. Anders als im Fall von Richtlinien bleibt den Ländern bei der Umsetzung von Verordnungen kein Spielraum.

Entwürfe für Gesetzesnovellen noch im Juli

Die entsprechenden Gesetzesnovellen dafür sind bereits seit längerem in Arbeit und sollen dem Bericht zufolge im Entwurf am 20. Juli vorgestellt werden. Über welche Kernpunkte der Verordnung die EU laut Börsen-Zeitung vorab informiert hat: 

  • Die Anti-Money Laundering Authority (Amla) soll eine Governance-Struktur erhalten, um sie unabhängiger von nationalen Interessen zu machen.
  • Als Leitung ist ein sechsköpfiger Vorstand vorgesehen, besteht aus einem Vorsitzenden und fünf eigenständigen Experten. Damit ziehe die Kommission Lehren aus schlechten Erfahrungen mit der mit Anti-Geldwäsche-Aufgaben betrauten europäischen Regulierungsbehörde EBA, so die Börsen-Zeitung.
  • Geplant ist zudem, Amla mit Durchgriffsrechten in Form von Verwaltungsmaßnahmen und finanziellen Sanktionen gegenüber den direkt von ihr beaufsichtigten Banken auszustatten.
  • Arbeiten sollen bei der Anti-Geldwäsche-Behörde in Zukunft rund 250 Vollzeitkräfte.

Frankfurt bietet sich an

Wie berichtet, gibt es für die Behörde noch keinen festen Standort. Frankfurt hat jedoch schon Interesse angemeldet - mit Unterstützung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).

Frankfurts Oberbürgermeister bringt Mainmetropole als Standort der Europäischen Geldwäschebehörde ins Spiel 

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