EZB verlängert Ausnahmeregelung für Verschuldungsquote von Banken

Die Entlastung, die eigentlich Ende Juni auslaufen sollte, hat jetzt eine Laufzeit bis März 2022.
Foto: picture alliance / augenklick/firo Sportphoto | firo Sportphoto/ Jürgen Fromme
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dpa, Carolin Kassella

Die Europäische Zentralbank (EZB) wird den Geschäftsbanken in der Corona-Krise weiter unter die Arme greifen. Eine bereits im vergangenen Jahr eingeführte Ausnahmeregelung bei der Verschuldungsquote ("Leverage Ratio") wird um weitere neun Monate verlängert werden, wie die EZB am Freitag mitteilte. Die Entlastung, die eigentlich Ende Juni auslaufen sollte, hat damit eine Laufzeit bis zum März 2022.

Finanzreserven für neue Geschäfte

Mit der Verlängerung können Banken auch in den kommenden Monaten bei der Berechnung der Verschuldungsquote bestimmte Vermögenswerte wie Einlagen bei der Zentralbank ausnehmen.

Die Leverage-Ratio-Anforderung von drei Prozent wird am 28. Juni verbindlich, schreibt die EZB in einer Mitteilung. Banken, die sich entscheiden, Zentralbankkredite von der Berechnung auszuschließen, müssen diese Anforderung so rekalibrieren, dass nur die seit Beginn der Pandemie neu aufgelaufenen Zentralbankkredite effektiv von der Leverage-Ratio-Erleichterung profitieren.

Die Maßnahme ermöglicht Banken, ihre Finanzreserven stärker für neue Geschäfte einzusetzen. Seit November 2014 beaufsichtigt die EZB die größten Banken und Bankengruppen im Euroraum.

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