Banken sind bereit, die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie umzusetzen - zumindest theoretisch

In einer vom VÖB und Cofinpro aufgelegten Studie zeigt sich: Die Institute sehen in der beschlossenen Offenlegungspflicht zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten sowohl Chancen als auch Kosten. In der Umsetzung hapert es aber noch, auch wegen fehlender Vorgaben seitens des Gesetzgebers.
Stefan Hirschmann, Mitglied der Geschäftsleitung der VÖB Service GmbH | Foto: VÖB Service GmbH
Stefan Hirschmann, Mitglied der Geschäftsleitung der VÖB Service GmbH | Foto: VÖB Service GmbH

Die im Sommer in Kraft getretene EU-Taxonomie kommt nun auch bei der Realwirtschaft an. In den 2022 erscheinenden Berichten zum laufenden Geschäftsjahr muss dann beispielsweise über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen - im Sinne der Verordnung - im Portfolio berichtet werden. So sieht es zumindest der 24.000 Druckseiten-dicke Beschluss vor.

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