Check24 zeigt sich über Verbraucherschutz-Klage "in höchstem Maße" irritiert

Das Unternehmen erfülle mit der TÜV-zertifizierten Vergleichsplattform gesetzliche Anforderungen und äußert Verständnislosigkeit über die Klage. Ein solches Vorgehen entziehe Unternehmen die Rechtssicherheit, heißt es von Check24 zu FinanzBusiness.
Thorsten Greiner (li.), Geschäftsführer des TÜV Saarland, und Rainer Gerhard, Geschäftsführer Karten & Konten bei Check24, bei der Übergabe des Siegels "GVW - Geprüfte Vergleichswebsite Zahlungskonten". | Foto: obs/CHECK24 GmbH
Thorsten Greiner (li.), Geschäftsführer des TÜV Saarland, und Rainer Gerhard, Geschäftsführer Karten & Konten bei Check24, bei der Übergabe des Siegels "GVW - Geprüfte Vergleichswebsite Zahlungskonten". | Foto: obs/CHECK24 GmbH

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat laut Informationen der F.A.Z. das Unternehmen Check24 für seine Girokonten-Vergleichsplattform vor dem Landgericht München auf Unterlassung verklagt. Nun bezieht Check24 im Gespräch mit FinanzBusiness Stellung.

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