US-Sammelklage gegen Deutsche Bank wegen Geschäften mit Epstein

Wegen der Geschäftsbeziehungen mit dem verurteilten und inzwischen verstorbenen Sexualverbrecher kommt auf das Institut eine weitere juristische Auseinandersetzung zu.
Das Logo der Deutschen Bank. | Foto: picture alliance / Wolfram Steinberg
Das Logo der Deutschen Bank. | Foto: picture alliance / Wolfram Steinberg
dpa

Der Deutschen Bank droht aufgrund ihrer Geschäfte mit dem wegen Sexualverbrechen verurteilten und inzwischen gestorbenen US-Unternehmer Jeffrey Epstein weiterer rechtlicher Ärger.

Die US-Kanzlei Pomerantz hat eine Sammelklage im Namen angeblich geschädigter Anleger bei einem Gericht in New Jersey eingereicht, wie sie Donnerstag (16. Juli) mitteilte.

Wiedergutmachung für Kursverluste

Die Anwaltsfirma will Wiedergutmachung für Kursverluste erstreiten, die angeblich wegen Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze entstanden.

Wie in den USA mit ihrer umtriebigen Klageindustrie üblich, wirbt Pomerantz nun per Pressemitteilung und öffentlicher Kampagne um Investoren, die sich dem potenziellen Sammelverfahren anschließen.

Strafe wegen Regelverstößen
Die New Yorker Finanzaufsicht hatte der Deutschen Bank jüngst eine Strafe von 150 Mio. Dollar (133 Mio. Euro) wegen erheblicher Regelverstöße aufgebrummt, unter anderem in Zusammenhang mit ihren Geschäftsbeziehungen zu Epstein.

Die Behörde beschuldigte das Geldhaus, trotz dessen bekannter krimineller Vorgeschichte Geschäfte mit Epstein gemacht zu haben, statt dubiose Zahlungen zu verhindern.

Deutsche Bank äußert sich nicht
Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu der Klage äußern. Nach der Strafe hatte sich das Unternehmen bereits reumütig gezeigt und erklärt: "Es war ein Fehler, Jeffrey Epstein 2013 als Kunden anzunehmen". Die Bank habe daraus gelernt.

Ob die Klage zu etwas führt, bleibt abzuwarten. In den USA sind solche Verfahren relativ gängig, sie verlaufen häufig im Sande oder werden irgendwann mit Vergleichen beigelegt.

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