
Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am Mittwoch (8. Juli) Richtlinien veröffentlicht, um die sogenannte Wesentlichkeitsschwelle zu definieren.
Die Wesentlichkeitsschwelle bezieht sich auf den Punkt, an dem eine Bank entscheidet, dass ein Schuldner mit seinem Kredit in Verzug ist. Die neue Definition legt fest, wie die nationalen Aufsichtsbehörden ihr diesbezügliches Ermessen ausüben sollen.
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