Initiative fordert Mutterschutz für Vorständinnen
Weil Vorstände nicht weisungsgebunden sind, gelten sie in Deutschland arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer. Daher können sie sich auch nicht auf Rechte berufen, die für ihre Mitarbeiter mittlerweile selbstverständlich sind. So haben sie keinen Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit.
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