Deutsche Kreditwirtschaft stellt sich gegen geschlossene Bezahlysteme bei Ladesäulen

Ladevorgänge dürften nicht überwiegend mit speziellen Apps und Verträgen verbunden sein, heißt es vom Verband. Hintergrund des Vorstoßes ist die überarbeitete Ladesäulenverordnung, die vom Bundesrat bestätigt werden muss.
Karl-Peter Schackmann-Fallis, DSGV-Vorstand | Foto: Deutschen Sparkassen- und Giroverband
Karl-Peter Schackmann-Fallis, DSGV-Vorstand | Foto: Deutschen Sparkassen- und Giroverband
DPA, Erhard Krasny

Die deutsche Kredtwirtschaft hat mit Blick auf öffentliche E-Ladesäulen vor geschlossenen Bezahl- und Registriersystemen der Betreiber gewarnt und Wahlfreiheit gefordert.

"Nur wenn an den E-Ladesäulen mit Karte bezahlt werden kann, können Verbraucher flexibel jede Ladesäule ansteuern, um ihr Elektroauto aufzuladen", teilte Karl-Peter Schackmann-Fallis, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), der in diesem Jahr die Federführung der Deutschen Kreditwirtschaft inne hat.

Keine Vertragsbindung

Vorschläge, Ladevorgänge überwiegend mit speziellen Apps und Verträgen abzudecken, greifen zu kurz, heißt es vom Verband. Flexibilität und Wahlfreiheit würden der Elektromobilität zum Durchbruch verhelfen, "nicht Vertragsbindung und komplizierte Registrierungsverfahren in geschlossenen Bezahlsystemen, wie sie von Strom- und Automobilwirtschaft zum Zweck der Kundenbindung bevorzugt werden".

Ladesäulenverordnung

Das Bundeskabinett hatte Mitte Mai eine überarbeitete Ladesäulenverordnung beschlossen. Betreiber von öffentlich zugängigen Ladepunkten müssen demnach die kontaktlose Zahlung mit mindestens einem gängigen Debit- und Kreditkartensystem anbieten. Die Kreditwirtschaft fürchtet , dass der Beschluss im Bundesratsausschuss noch einmal aufgeschnürt werden könnte.

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