Crowdfinanzierer Exporo erweitert Vorstand um Co-CEO

Nach fast 20 Jahren bei der niederländischen Großbank ING sucht Herman Tange eine neue Herausforderung. Alles etwas kleiner, weniger klassisches Bankgeschäft und mit neuem Schwerpunkt. Der bisherige Geschäftführer Business Banking der ING in ihrem Heimatmarkt ist seit 29. Oktober neuer Co-CEO des Crowdfinanzierers Exporo aus Hamburg.
"Ich freue mich sehr auf diese spannende Aufgabe, denn Exporo hat mit seinen Angeboten für Kunden in den letzten Jahren viel erreicht und ist Vorreiter in der Digitalisierung von Immobilien-Investments. Vor allem möchte ich meine internationale Erfahrung einbringen und Exporo gemeinsam mit dem Führungsteam erfolgreich weiterentwickeln", betonte Tange.
Fast 20 Jahre bei der ING
Der heute 50-Jährige kam 2002 zur ING-Gruppe, war zunächst Business Manager des Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dann acht Jahre in den USA und Kanada für die ING Direct. 2012 kam er zurück nach Amsterdam, war bis 2015 Marketing Director Daily Banking bis er in seiner letzten Position als Geschäftführer Business Banking die Bereiche Marketing, Vertrieb, E-Commerce, IT und Innovation verantwortete.
Und auch seitens des neuen Arbeitgebers freut man sich auf die Zusammenarbeit: "Für Exporo ist Herman Tange ein echter Gewinn. Wir alle freuen uns sehr, mit ihm eine sehr erfahrene und versierte Persönlichkeit im Exporo-Führungsteam zu haben", sagte Gründer & Co-CEO Simon Brunke.
Exporo, ist außer auf dem deutschen Heimatmarkt auch in Österreich und den Niederlanden aktiv ist und bietet auf seiner digitalen Plattform die Möglichkeit, in Immobilienprojekte und -objekte zu investieren. Nach Angaben des Unternehmens werden 200 Angestellte beschäftigt.
Ende August wurde eine Tochtergesellschaft des Unternehmens, die Exporo Investment GmbH, von der Bafin zu 49.000 Euro Strafe verdonnert, da das Unternehmen "Kleinanlegern Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) nicht zur Verfügung gestellt, bevor diese Kleinanleger durch einen Vertrag oder ein Angebot im Zusammenhang mit diesen PRIIPs gebunden waren."
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