Ramschhypotheken kosten UBS Milliarden

Das Institut hat einen Vergleich mit dem US-Justizministeriums zugestimmt. Auf das Ergebnis soll sich die Zahlung aber nicht auswirken.
Das UBS-Logo. | Foto: Fabrice Coffrini
Das UBS-Logo. | Foto: Fabrice Coffrini
dpa-AFX und Sonja Ingerl

Die Schweizer Großbank UBS kann einen weiteren Rechtsfall beiseitelegen. Sie leistet im Fall der sogenannten ”Ramsch-Hypotheken” (RMBS) aus der Zeit der Finanzkrise vor über 15 Jahren eine Milliardenzahlung an das US-Justizministerium (DoJ). Die Summe des Vergleichs wurde laut den UBS-Angaben bereits in früheren Quartalen zurückgestellt und wird sich damit auf das Ergebnis nicht auswirken.

Andere Banken hatten schon deutlich früher den Streit beigelegt. So etwa die Deutsche Bank: Diese hatte 2013 einen Vergleich mit der US-Behörde FHFA geschlossen. Die staatlichen Baufinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac erhielten 1,4 Mrd. Euro Entschädigung.

Einigung nicht überraschend

Die UBS habe mit dem DoJ eine Einigung erzielt, um eine Angelegenheit aus den Jahren 2006-2007 im Zusammenhang mit der Emission, dem Underwriting und dem Verkauf von sogenannten Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) beizulegen, teilte die Bank. Im Rahmen des Vergleichs würden 1,435 Milliarden US-Dollar (1,3 Mrd Euro) zur Beilegung aller zivilrechtlichen Ansprüche des DoJ in diesem Zusammenhang gezahlt.

Die Einigung kommt nicht überraschend. So hatte die UBS zuletzt im Ergebnis für das erste Quartal 2023 die Rückstellungen in dieser Sache um 665 Millionen US-Dollar erhöht. Entsprechende Gespräche mit dem DoJ seien ”weit vorangeschritten”, hieß es im April dazu. Ursprünglich hatte die UBS die Auseinandersetzung gar vor Gericht klären wollen.

Bei den RMBS-Papieren handelt es sich um hypothekengesicherte Wertpapier-Geschäfte am amerikanischen Immobilienmarkt, die zum Hauptauslöser der damaligen Finanzkrise wurden. Vielen Großbanken wurde vorgeworfen, Kunden beim Verkauf solcher Ramschhypotheken in die Irre geführt zu haben. Als der Immobilienmarkt zusammenbrach, verloren die Anleger mit den RBMS-Papieren zudem viel Geld.

Ein Fall bleibt noch

Der Fall der UBS war einer der letzten hängigen Fälle dieser Art. Zahlreiche andere große Banken in den USA und Europa hatten ähnliche Verfahren bereits beigelegt, zum Teil schon vor längerer Zeit.

Die von der UBS übernommene Credit Suisse hatte sich mit dem DoJ in dieser Sache grundsätzlich bereits 2017 geeinigt. Das DOJ verdonnerte die Bank damals zu einer Geldbuße von 2,48 Milliarden Dollar sowie Entschädigungszahlungen und -maßnahmen gegenüber Kreditnehmern.

Die UBS hat nun mit der Lösung des RMBS-Falls mit dem DoJ die meisten eigenen größeren Rechtsfälle abgeschlossen. Ein Fall bleibt allerdings noch: Im Steuerstreit mit Frankreich steht ein endgültiges Urteil jedenfalls noch aus. Nach einer ersten Niederlage vor Gericht im Februar 2019 wurde die Bank im Dezember 2021 auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht in Paris wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen. Das Gericht verlangte eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro, wogegen die UBS erneut Berufung eingelegt hat.

Mit der Übernahme der Credit Suisse muss sich die UBS nun allerdings mit den offenen Rechtsfällen der neuen Tochter herumschlagen. Es sind dies unter anderem Klagen im Zusammenhang mit den Greensill-Fonds, eine Klage der Republik Mosambik zu sogenannten ”Thunfisch-Anleihen” oder die Berufung gegen die Klagen des ehemaligen georgischen Premierministers Bidsina Iwanischwili.

Den Archegos-Fall, bei dem die CS wegen Mängeln in der Risiko-Überwachung einen hohen Milliardenverlust erlitten hatte, konnte die UBS derweil vor wenigen Wochen mit einer Zahlung von insgesamt knapp 400 Millionen US-Dollar an diverse Regulatoren beenden.

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