Hanno Berger geht gegen seine Verurteilung vor

Das Bonner Landgericht hatte den Steueranwalt zu acht Jahren Haft aufgrund seiner Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften verurteilt. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
Hanno Berger | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
Hanno Berger | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
dpa

Nach seiner Verurteilung zu einer achtjährigen Haftstrafe will der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger vor den Bundesgerichtshof ziehen. Der 72-Jährige habe erklärt, dass er in Revision gehen werde, teilte das Bonner Landgericht jetzt auf Anfrage mit. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe er einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.

Berger soll 13,7 Millionen Euro zurückzahlen

In der vergangenen Woche hatte das Landgericht Berger wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen im Zeitraum von 2007 bis 2011 zu der Haftstrafe verurteilt. Den Steuerschaden dieser drei Fälle bezifferte das Gericht auf 276 Millionen Euro. Berger bekam davon 13,7 Mio. Euro, die er zurückzahlen muss.

Acht Jahre Haft für Cum-Ex-Akteur Hanno Berger

Vor dem Wiesbadener Landgericht läuft gegen Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal ein weiteres Verfahren.

Und Hanno Berger schüttelt den Kopf

Das Recht ist stärker als das kriminelle Geld, sagt Gerhard Schick

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen

Die jüngsten FinanzBusiness-Artikel

Lesen Sie auch