Anwälte wollen Wiesbadener Urteil zu Cum-Ex nicht auf sich beruhen lassen
Die Verteidiger hatten auf Freispruch für die früheren HVB-Banker plädiert. Die Staatsanwaltschaft wollte die beiden Angeklagten hingegen im Gefängnis sehen. Statt der geforderten vier Jahre und vier Monate Haft erhielt B., der das Privatkundengeschäft mit dem Unternehmer Rafael Roth verantwortete, wegen Steuerhinterziehung ”nur” zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.
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