Anwälte wollen Wiesbadener Urteil zu Cum-Ex nicht auf sich beruhen lassen

Die 6. Strafkammer des Landgerichts hat zwei ehemalige Mitarbeiter der Hypovereinsbank zu Bewährungstrafen verurteilt. Nach Information von FinanzBusiness werden die Strafverteidiger in Revision gehen.
Der Verhandlungssaal in Wiesbaden von außen.
Der Verhandlungssaal in Wiesbaden von außen.

Die Verteidiger hatten auf Freispruch für die früheren HVB-Banker plädiert. Die Staatsanwaltschaft wollte die beiden Angeklagten hingegen im Gefängnis sehen. Statt der geforderten vier Jahre und vier Monate Haft erhielt B., der das Privatkundengeschäft mit dem Unternehmer Rafael Roth verantwortete, wegen Steuerhinterziehung ”nur” zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.

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