Frühere HVB-Banker erhalten in Cum-Ex-Affäre Bewährungsstrafen

Das Landgericht Wiesbaden verurteilte die beiden früheren Mitarbeiter der Hypovereinsbank wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise der Beihilfe dazu.
Der Verhandlungssaal des Wiesbadener Landgerichts von außen. | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Der Verhandlungssaal des Wiesbadener Landgerichts von außen. | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Markus Lachmann mit dpa

(aktualisiert: Weitere Infos des Landgerichts Wiesbaden)

Am Landgericht Wiesbaden hat es ein erstes Urteil in der Cum-Ex-Affäre gegeben. Zwei frühere Mitarbeiter der Hypovereinsbank erhielten Bewährungsstrafen. Nach Mitteilung des Gerichts erhielt der Angeklagte B. wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Angeklagte G. wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.

Zudem müssen die Männer 60.000 Euro beziehungsweise 20.000 Euro an die Staatskasse zahlen und die Verfahrenskosten tragen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Staatsanwaltschaft hatte mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährung gefordert.

Bei Cum-Ex-Geschäften ”nichts Falsches gemacht”, sagt der Verteidiger

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte den beiden Männern Steuerhinterziehung über ein komplexes System vorgeworfen. Für die Firma eines Mandanten des Steueranwalts Hanno Berger seien zwischen 2006 und 2008 über die Hypo-Vereinsbank Dax-Aktien im Volumen von mehr als 15 Milliarden Euro gehandelt worden. Die Männer hätten systematisch darauf gezielt, sich mit falschen Bescheinigungen Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Steuerschaden lag demnach bei 113 Millionen Euro.

In der Verhandlung, die bereits im März 2021 begonnen hatte, hätte auch die Cum-Ex-Schlüsselfigur Berger vor Gericht erscheinen sollen. Er blieb aber fern, weshalb das Verfahren am Landgericht Wiesbaden gegen Berger abgetrennt wurde und weiter läuft.

Gesetzeslücke genutzt

Bei ”Cum-Ex”-Geschäften nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (”cum”) und ohne (”ex”) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand laut Schätzungen ein Steuerschaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied im vergangenen Sommer, dass ”Cum-Ex”-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen

Lesen Sie auch