Tschechische EU-Ratspräsidentschaft schlägt Entschärfung der Regeln für ausländische Banken vor

Ausländische Bankfilialen in der Union sollen nicht automatisch zu einer Tochtergesellschaft umgewandelt werden müssen, wenn ihr Geschäft eine bestimmte ”systemische” Größe erreicht hat. Die EU-Kommission hatte sich zuvor jedoch für eine entsprechende Verschärfung ausgesprochen.
Prager Burg und die Europaflagge | Foto: picture alliance/dpa/CTK | Vit Simanek
Prager Burg und die Europaflagge | Foto: picture alliance/dpa/CTK | Vit Simanek

Ausländische Bankfilialen in der Europäischen Union sollen nicht automatisch zu einer im Vergleich teureren Tochtergesellschaft umgewandelt werden müssen, wenn ihr Geschäft eine bestimmte ”systemische” Größe erreicht hat. Diesen Vorschlag hat nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters jetzt die tschechische EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt.

Die Europäische Kommission hatte im vergangenen Oktober vorgeschlagen, die Aufsicht darüber zu verschärfen, in welcher rechtlichen Ausprägung ausländische Banken Kunden in der Staatengemeinschaft bedienen können. Dabei geht es beispielsweise um Kapitalmarktdienstleistungen für Großkunden, beispielsweise die Beratung bei der Ausgabe von Anleihen. Der Austritt Großbritanniens aus der EU hatte die Auseinandersetzung mit diesem Thema verschärft.

”Um den im Juni-Kompromisstext erzielten Konsens aufrecht zu erhalten, schlägt der Ratsvorsitz keine automatische Subsidiarisierungspflicht vor, wenn das Gesamtvermögen einer TCB (Zweigstelle eines Drittlandes) einen bestimmten Schwellenwert überschreitet”, Heißt es nun dazu in einem Dokument des Ratsvorsitzes, aus dem Reuters zitiert.

Auch kein Zwang zur Hinterlegung liquider Vermögenswerte

Darüber hinaus schlagen die Tschechen vor, dass der zuvor diskutierte Zwang, von Niederlassungen in Drittländern, ”liquide Vermögenswerte” auf einem Sonderkonto zu hinterlegen, ebenfalls gestrichen werden soll. Auch soll es mehr Kriterien geben, um zu beurteilen, ob eine ausländische Bankfiliale ”systemisch” ist.

Die Umwandlung einer Filiale in eine Tochtergesellschaft bedeutet für die Banken, mehr Kapital vor Ort zu binden und eine deutlich intensivere Prüfung durch EU-Aufsichtsbehörden wie der Europäischen Zentralbank (EZB).

Verhandlungen ziehen sich bis 2023 hin

Die tschechische Ratspräsidentschaft hatte die Diskussionen im Namen der EU-Staaten angestoßen, die zusammen mit dem Europäischen Parlament das letzte Wort zu den Vorschlägen der Kommission haben. Die Verhandlungen werden sich voraussichtlich bis ins Jahr 2023 hinziehen, wie Reuters berichtet.

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