Die BaFin hat festgestellt, dass die Betreiber der Website Finanzschnell.com offenbar illegal Bankgeschäfte anbieten. Gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) hat Finanzschnell keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften. Die Verantwortlichen werden daher nicht von der deutschen Behörde beaufsichtigt. Dennoch hat sie nun die Ermittlungen aufgenommen.
”Der Inhalt auf der Website rechtfertigt die Annahme, dass die Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte in Deutschland anbieten, indem Darlehen zu einem niedrigen Zinssatz von zwei Prozent ohne administrative Schwierigkeiten offeriert werden”, heißt es dazu wörtlich in einer Erklärung der BaFin.
Geschäftsadresse in Oberheimbach
Der Kunde könne auf der Website über einen ’Simulator’ den für ihn passenden Kredit finden. Neben dem ’Kreditvertrag’ sei ein ’Schuldscheindokument’ zu unterzeichnen. Als Geschäftssitz werde eine Adresse in Oberheimbach angegeben, heißt es von der Behörde.
Anbieter von Bankgeschäften in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG.