Genossen in Niedersachsen müssen mit Vor-Ort-Kontrollen rechnen

Die niedersächsische Datenschutzbeauftragten Barbara Thiel warnt die genossenschaftlichen Institute davor, Datenprofile zu Werbezwecken anzulegen. Auch die verwendeten Einwilligungsformulare erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen. Notfalls will sie die Banken vor Ort kontrollieren.
Barbara Thiel | Foto: Heike Götter
Barbara Thiel | Foto: Heike Götter

Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat Banken vor der Anwendung sogenannter Smart-Data-Verfahren für Werbezwecke gewarnt. Bei diesem Verfahren werden Zahlungsverkehrsdaten der Kunden analysiert. Das beinhaltet nach Angaben der Behörde auch Daten über das Wohnumfeld, welche von externen Dienstleistern hinzugezogen werden.

Aufgrund dieser Auswertungen erhalten Kunden ein auf sie zugeschnittenes Angebot, wie einen Immobilienkredit, eine Kreditkarte oder einen Wertpapier-Sparplan.

”Diese Verarbeitungen können weder über eine Abwägung der Interessen von Bank und betroffener Person noch über die verwendeten Einwilligungsformulare gerechtfertigt werden. Sie sind deshalb rechtswidrig”, heißt es dazu in der Erklärung der Datenschützer aus Hannover.

Bereits in einem anderen Fall - bei der Hannoverschen Volksbank - hatte die LfD Niedersachsen im Juli ein Bußgeld von 900.000 Euro verhängt, weil eine Bank die Grenzen der Interessenabwägung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke überschritten hatte.

Datenschutzbeauftragte verdonnert Hannoversche Volksbank zur Zahlung einer 900.000-Euro-Strafe

Auch die verwendeten Einwilligungsformulare erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen, weil Kunden nicht selbst entscheiden könnten, ob und welche konkreten Smart-Data-Verfahren durchgeführt werden. Stattdessen könnten sie nur allgemein in die Profilbildung für Werbezwecke einwilligen ohne dabei steuern zu können, in welchem Umfang dies geschehe.

”Zahlungsverkehrsdaten sind sehr sensibel, weil sie Informationen über das Konsumverhalten, Beziehungen zu anderen Menschen, die wirtschaftliche Lage und persönliche Vorlieben enthalten”, sagte die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel. ”Sie ermöglichen so eine Vielzahl von Rückschlüssen auf das berufliche und private Leben der Betroffenen.” Es müsse deshalb sichergestellt sein, dass die betroffenen Personen die Kontrolle über die Verarbeitung dieser Daten ausüben können.

”Ich habe mich dazu entschieden, Warnungen auszusprechen, um die Banken davon abzuhalten, schwerwiegende Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu begehen”, betont Thiel. ”Ich werde auch Vor-Ort-Kontrollen durchführen, um zu überprüfen, ob die Banken die Verfahren trotz der Warnung einführen.”

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