Olearius scheitert mit Beschwerde gegen Anklage im Cum-Ex-Skandal

Damit rückt der Prozess gegen den langjährigen Chef und Hauptgesellschafter der Hamburger Traditionsbank M.M. Warburg näher.
Christian Olearius. | Foto: picture-alliance/ dpa | Holger Hollemann
Christian Olearius. | Foto: picture-alliance/ dpa | Holger Hollemann

Niederlage des langjährigen Warburg-Chefs vor Gericht: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Beschwerde von Christian Olearius gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln abgewiesen. Vom OLG war zu einem entsprechenden Bericht des ”Handelsblattes” zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Christian Olearius bekräftigt in Sachen Cum-Ex-Geschäfte seine Unschuld

Die Staatsanwaltschaft wirft Olearius Steuerhinterziehung in Höhe von fast 300 Mio. Euro in Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften vor. Dieser bestreitet die Vorwürfe.

Unter anderem hatte der 80-jährige Bankier moniert, von der Staatsanwaltschaft vor Erhebung der Anklage nicht angehört worden zu sein. Offenbar folgte das OLG dieser Argumentation nicht.

Milliardenschaden entstanden

Bei ”Cum-Ex”-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit (”cum”) und ohne (”ex”) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Noch keine Entscheidung über Zulassung

Wie das ”Handelsblatt” mit Verweis auf einen OLG-Sprecher berichtete, sei damit noch keine Entscheidung über die Zulassung der Anklage gefallen. Erst dann kann das Hauptverfahren, der eigentliche Prozess, gestartet werden.

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