Punktsieg für Jaffé, Munition für Anlegerklagen

Auf den ersten Blick geht das Urteil des Landgerichts München zur Nichtigkeit der Wirecard-Bilanzen auf Kosten der Anleger, die Dividenden zurückzahlen müssen. Doch Aktionärsschützer wittern auch Rückenwind für ihre Klagen gegen EY.
Die Wirecard-Zentrale in Aschheim bei München. | Foto: picture alliance / SvenSimon
Die Wirecard-Zentrale in Aschheim bei München. | Foto: picture alliance / SvenSimon
Ulrike Barth, mit Material von dpa

Das Landgericht München hat die Jahresabschlüsse der mittlerweile insolventen Wirecard AG für 2017 und 2018 heute für nichtig erklärt. Damit gab der Vorsitzende Richter Helmut Krenek der Klage des Insolvenzverwalters Michael Jaffé statt.

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