Aufräumarbeiten nach dem AGB-Urteil ziehen sich bis 2023
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 bestimmt, dass Banken und Sparkassen ihre Kunden künftig aktiv um Zustimmung bitten müssen, sobald sie an ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) etwas ändern. Seitdem arbeiten sie an der Umsetzung, bis heute: Auch zwölf Monate nach der höchstrichterlichen Entscheidung ist das Thema für sie noch lange nicht durch, weil ein Teil der Kunden zögert.
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