BaFin ordnet für Fondsdepot Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war. Sebastian Henrichs von der Fondsdepot Bank hat FinanzBusiness die Anordnung erklärt.
Sebastian Henrichs, Sprecher der Geschäftsführung der Fondsdepot Bank | Foto: Fondsdepot Bank
Sebastian Henrichs, Sprecher der Geschäftsführung der Fondsdepot Bank | Foto: Fondsdepot Bank

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. Februar für die Fondsdepot Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet, wie die Behörde nun mitteilte. Die Anordnung erfolgte gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes (KWG). Die Maßnahme ist seit dem 2. April bestandskräftig.

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