Ein für die rechtliche Aufarbeitung des Wirecard-Skandals wichtiger Gerichtstermin vor dem Oberlandesgericht München am 31. März wird nicht stattfinden, berichtet die ”Frankfurter Allgemeine Zeitung” (FAZ). ”Der Senat hat den Termin aufgehoben”, zitierte die Zeitung einen Sprecher. Zur Begründung habe er auf Aspekte der Prozessökonomie verwiesen.
Musterverfahren gegen EY und Markus Braun
Verhandelt werden sollte bei dem Termin, ob Wirecard-Geschädigte Ansprüche gegen die für das im Jahr 2020 insolvent gegangene ehemalige Dax-Unternehmen zuständige Wirtschaftsprüfung EY geltend machen können.
Dass die mündliche Verhandlung dazu nun abgesagt wurde, liegt der FAZ zufolge in erster Linie an der Musterklage für Wirecard-Anleger. Wie berichtet, hat das Landgericht München ein entsprechendes Verfahren vergangene Woche offiziell eingeleitet. Es richtet sich sowohl gegen EY als auch den ehemaligen CEO Markus Braun.
Musterklage gegen EY im Fall Wirecard gestartet
Der Rechtsanwalt Marc Liebscher von der Schutzvereinigung der Kapitalanleger (SdK) sagte zur FAZ, das Musterverfahren sei ”keine gute Entwicklung für Anleger, weil nicht klar ist, wie lange es dauert und ob die Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfung EY davon erfasst sind”.
Liebscher bedauert, dass der OLG-Termin nicht zustande kommt: Man hätte hier die Chance gehabt, entscheidende Rechtsfragen zur Verantwortung der Abschlussprüfer im Wirecard-Skandal zu klären, argumentiert er. Daraus werde erstmal nichts. Anleger müssten stattdessen nun warten, dass das Musterverfahren in Bewegung kommt.