Lazard im Visier der Staatsanwaltschaft

Als Folge des Schuldspruchs gegen einen ehemaligen Mitarbeiter prüft die Staatsanwaltschaft Frankfurt nun auch die Investmentbank selbst. Sie könnte ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Beaufsichtigung von Geschäften verletzt haben.
Der Eingang zum Sitz der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Der Eingang zum Sitz der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main | Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler

Im Februar dieses Jahres hatte das Landgericht Frankfurt einen ehemaligen Mitarbeiter der Lazard Ltd. wegen Insiderhandels schuldig gesprochen. Nun prüft die Staatsanwaltschaft Frankfurt, ob die Investmentbank Aufsichtspflichten in Deutschland verletzt haben könnte. Das teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag laut der Nachrichtenagentur Bloomberg mit.

In dem Prozess gegen den Ex-Mitarbeiter war neben dem ehemaligen Banker auch ein Mitangeklagter verurteilt worden. Gemeinsam sollen sie Insiderinformation für Aktiengeschäfte genutzt und damit Gewinne in Höhe von 8,5 Mio. Euro erzielten haben. Der Ex-Lazard-Banker hatte die Taten eingeräumt und erhielt eine Bewährungsstrafe, der Mitangeklagte wurde zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt und hat dagegen Revision eingelegt.

In dem Verfahren hatte der Richter gesagt, dass unzureichende Sicherheitsverfahren bei der Bank es dem damaligen Angestellten ermöglichten, sogar auf Informationen über Geschäfte zuzugreifen, an denen er nicht arbeitete. Laut Bloomberg ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft auch noch gegen zwei weitere Personen in dem Fall, wollte aber keine Details zu diesen Verdächtigen nennen.

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