Das Bundeswirtschafts- und das Finanzministerium haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte.
Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24. Januar eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt.
Gebäudeförderung soll neu ausgerichtet werden
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
"Es ist nicht der richtige Moment für Lessons Learned", sagt Stefan Wintels
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hat die nun gefundene Lösung als "großzügige Regelung nach hinten" bezeichnet. Zugleich gebe es eine "strengere Regelung nach vorne", sagte Habeck. Er machte deutlich, er habe nach dem Förderstopp zunächst Härtefallregelungen favorisiert. Dies sei aber nicht rechtssicher möglich gewesen.
Eine "gewisse Überförderung"
Die Lösung bringe nun eine "gewisse Überförderung" mit sich, so Habeck. Sie koste den Bund zusätzlich fünf Milliarden Euro. Gegenüber einem Fortlaufen des Programms habe der Bund aber zwischen sieben und zehn Milliarden Euro "eingespart".
Habeck sagte, der Förderstopp habe Unmut, Enttäuschung und Zorn ausgelöst, sei aber "zwingend" und "notwendig" gewesen, weil die Mittel nicht mehr ausgereicht hätten.