KfW und BMWI stellen Mittelstandsförderung neu auf

Für die Hausbanken ändert sich dadurch grundsätzlich nichts - die wichtigste Neuerung betrifft die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung bis zu einem bestimmten Prozentsatz.
Eingang der KfW. | Foto: picture alliance | Fotostand / Freitag
Eingang der KfW. | Foto: picture alliance | Fotostand / Freitag

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) und die KfW haben zum Jahresbeginn die Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen neu aufgestellt. Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen und Unternehmensübernahmen zur Verfügung.

Der neue "ERP-Förderkredit KMU" bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro, nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an.

Für die durchleitenden Banken ändert sich am Verfahren dadurch grundsätzlich nichts, wie ein KfW-Sprecher auf Anfrage von FinanzBusiness bestätigte.

"Die Banken führen weiterhin die Prüfung und Zu- oder Absage des Kreditantrags durch und leiten bei Zusage den Antrag an die KfW weiter, die KfW refinanziert die Bank, die dann die Fördermittel an die Unternehmen weiterleitet. Die wichtigste Neuerung ist die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung von 50 Prozent; das heißt die KfW bietet den Banken in der Programmversion 366 die Option einer Entlastung vom Kreditrisiko von 50 Prozent", erklärt ein Sprecher.

Junge Unternehmen und Regionalfördergebiete profitieren besonders

Für junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen. Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR wird der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt.

In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 Prozent für Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.

Die neuen Programme lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ab. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld.

Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom BMWI verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind.

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