N26: BaFin verlängert Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsich (BaFin) macht bei der Neo-Bank N26 weiter Druck. So hat die Behörde ihre geldwäscherechtlichen Maßnahmen gegenüber des Instituts verlängert und ist in Teilen noch konkreter geworden.
Die Wachstumsbeschränkungen für Neukunden blieben für das Institut damit bestehen, auch das Mandat des von der BaFin entsandten Sonderbeauftragten gehe in die Verlängerung. Grund laut der Aufsicht: Trotz einiger Fortschritte des Instituts gebe es ”nach wie vor Defizite in seinen Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung”.
Die von Valentin Stalf geführte Neobank sieht sich in diesem Prozess aber auf einem guten Weg. Man habe in den vergangenen Jahren umfassend in Präventionsmaßnahmen im Bereich Geldwäsche investiert sowie diesen personell verstärkt. N26 werde ”auch weiterhin in enger Abstimmung mit der BaFin und dem Sonderbeauftragten zusammenarbeiten, um die aktualisierte Anordnung [...] vollumfänglich umzusetzen”.
Konkret ordnete die BaFin nun an, dass die N26 Bank angemessene technisch-organisatorische und personelle Maßnahmen treffen müsse, um für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu sorgen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen durchgehend nachkommen zu können. Betroffen sei vor allem das Verdachtsmeldewesen.
Seit Mai 2021 im Visier
Die BaFin hat N26 seit längerer Zeit im Visier, bereits im Mai 2021 hatte die Behörde dem Unternehmen aufgegeben, seine Geldwäschepräventionssysteme zu stärken. N26 habe frühere Anordnungen der BaFin bereits vollständig erfüllt, teilte die Berliner Digitalbank mit.
Die BaFin konkretisierte ihre Anordnung vom 11. Mai 2021, indem sie anordnete, dass die N26 Bank AG angemessene technisch-organisatorische und personelle Maßnahmen treffen und aufrechterhalten muss, um für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu sorgen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen durchgehend nachkommen zu können.
Schwerpunkt Verdachtsmeldewesen
Betroffen ist vor allem das Verdachtsmeldewesen. Das Institut muss ein hinreichendes EDV-Monitoring schaffen, eine angemessene Qualitätssicherungsfunktion aufbauen und wirksame Kontrollen von Auslagerungen einrichten.