Flatexdegiro steht neuer Ärger ins Haus - BaFin prüft Veröffentlichungspflichten

Wie das ”Handelsblatt” am Wochenende berichtete, geht es um drei Fälle, bei denen der im SDax notierte Broker seine Anleger nicht ausreichend informiert haben könnte.
Die BaFin wollte sich auf Anfrage nicht zu konkreten Fällen äußern. Wie eine Sprecherin sagte, gehe die Behörde Anhaltspunkten für Verstöße gegen die Ad-hoc-Pflicht „grundsätzlich immer“ nach. Bei Verstößen könne sie Bußgelder verhängen.
Flatexdegiro bestritt gegenüber der Zeitung, in den drei fraglichen Fällen Transparenzpflichten verletzt zu haben.
Sonderbeauftragter schaut nach dem Rechten
Erst im Februar hatte die BaFin schwerwiegende Mängel im internen Kontrollsystem, im aufsichtlichen Meldewesen und in der Geldwäscheprävention beim Frankfurter Fintech festgestellt. Neben einem Bußgeld von gut einer Mio. Euro wurden aufsichtsrechtliche Maßnahmen verhängt, die von einem Sonderbeauftragten überwacht werden.
Wie zudem die ”Wirtschaftswoche” berichtet hatte, ermittelt die Abschlussprüferaufsichtsstelle Apas, ob Mitarbeiter der Prüfkonzerne BDO und Baker Tilly bei Prüfungen in der Flatexdegiro-Gruppe Fehler gemacht haben. Die Prüfkonzerne äußern sich laut dem Blatt dazu nicht.