FDP sieht neue Anti-Geldwäsche-Behörde des Bundes in Gefahr

Das Gesetz, das den Weg für die neue Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität bereitet, wird wohl nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen.
Der Zeitplan für die neue Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität wankt. | Foto: picture-alliance/ dpa | David Ebener
Der Zeitplan für die neue Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität wankt. | Foto: picture-alliance/ dpa | David Ebener
Reuters

Das FDP-geführte Finanzministerium sieht die geplante neue Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität in Gefahr. Der Bundestag werde das entsprechende Gesetz nicht mehr diese Woche und damit auch nicht noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen, sagte Finanz-Staatssekretär Florian Toncar am Dienstag in Berlin. ”Wir halten das für außerordentlich problematisch.” Der Zeitplan für den Aufbau der Behörde sei damit nicht mehr zu halten. Es sei insgesamt unklar, wie die Gesetzgebung nun weitergehe. Toncar sprach von einem Rückschlag im Kampf gegen organisierte Kriminalität.

Geplant ist ein neues Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), das ab April aufgebaut werden sollte. Im Jahresverlauf 2025 sollte die Behörde dann an den beiden vorgesehenen Standorten Köln und Dresden voll handlungsfähig werden, so die bisherigen Pläne des Finanzministeriums. Geldwäsche ist in Deutschland verbreiteter als in vielen anderen Staaten. Ein internationales Expertengremium hatte der Bundesrepublik im Sommer 2022 zwar Fortschritte attestiert, sieht aber weiterhin Verbesserungsbedarf. Vor allem an einer effektiven Strafverfolgung hapert es demnach.

FDP wirft Grünen Blockade vor

Die FDP wirft den Grünen vor, das Gesetz zu blockieren, obwohl es eine inhaltliche Verständigung im Finanzausschuss des Bundestags gebe. Der Koalitionspartner wolle damit ein bessere Verhandlungsposition haben, um eine Kindergrundsicherung durchzubekommen, hieß es in der FDP. Die Liberalen werten dieses Vorhaben als zu bürokratisch und teuer.

Grünen-Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte in Berlin, es müsse parallel zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz auch gesetzliche Maßnahmen gegen die Verschleierung von Vermögen geben. ”Das ist leider bis heute nicht erfolgt.” Hier sei das FDP-geführte Justizministerium in der Pflicht. Haßelmann sagte, sie sei zuversichtlich, dass es bei beiden Punkten im September Fortschritte geben könne. ”Dann wird aus beidem gemeinsam ein Schuh.”

BBF soll Kompetenzen bündeln 

Beschlossen hatte das Kabinett, dass die strafrechtlichen Ermittlungen sowie die Koordinierung der Geldwäscheaufsicht im BBF zusammengeführt werden. Im Jahr 2025 soll dann dort auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) angesiedelt werden. Allerdings bleiben die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zollfahndungsdienstes (ZFD) ebenso wie die Rolle der Staatsanwaltschaften der Länder bei der Geldwäschebekämpfung bestehen. 

Eingerichtet werden soll ein Immobilientransaktionsregister, um Missbrauch auf dem Markt vorzubeugen und für mehr Transparenz zu sorgen. In dem Register werden Angaben aus elektronischen Veräußerungsanzeigen gespeichert. Früheren Angaben des Finanzministeriums zufolge soll das BBF 1700 Beschäftigte haben.

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