Die Schließung von Geldautomaten-Standorten ist für die Sparkassen kein Tabu

Auch die Nacht zum Freitag blieb nicht von Geldautomatensprengungen verschont. Unbekannte Täter haben in einem Jenaer Einkaufszentrum zwei Automaten der Deutschen Bank komplett zerstört. Die Lage ist ernst und das haben die Kreditinstitute auch erkannt.
Banken und Sparkassen in Deutschland hatten sich deshalb in dieser Woche mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dem Bundeskriminalamt und der Deutschen Bundesbank zusammengesetzt und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr verständigt.
Banken schließen Geldautomaten künftig zwischen 23 Uhr und 6 Uhr
Die Sparkassen haben diesen Schulterschluss nun in einer Erklärung ausdrücklich begrüßt. Sie weisen allerdings darauf hin, dass viele der Maßnahmen aber ohnehin bereits seit Jahren umgesetzt werden.
Am dichten Netz festhalten
Trotz der beschlossenen Maßnahmen wollen die öffentlichen Kreditinstitute an ihrem dichten Netz festhalten. ”Die Sparkassen betreiben mit über 23.000 Automaten das größte Geldautomatennetz Deutschlands – und das werden wir auch weiterhin tun“, stellt Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) klar.
”Die individuellen Sicherungskonzepte für unsere Geldautomaten beziehungsweise Geldautomaten-Standorte umfassen bauliche, mechanische, elektronische und organisatorische Maßnahmen, die zusammenwirken”, sagte ein DSGV-Sprecher zu FinanzBusiness. Möglich seien dabei beispielsweise der Einsatz von Einbruchmeldetechnik, Vernebelungs- und Videoübertragungssysteme sowie spezielle bauliche Sicherungen.
”Der Einsatz von Einfärbe-Systemen oder Gasdetektoren gehört ebenfalls in den Katalog möglicher Maßnahmen.” Gefährdete Standorte könnten überdies zur Nachtzeit geschlossen werden. ”Idealerweise verhindern diese Maßnahmen nicht nur den Erfolg der Tat, sondern bereits die Tat selbst”, so der Sprecher
Darüber hinaus ”überprüfen die Sparkassen regelmäßig ihre Geldautomatenstandorte dahingehend, ob die Sicherungsmaßnahmen zur Risikolage passen“, erklärt Schmalzl. Im Fokus stehe dabei stets die ”risikoorientierte Standortsicherung”.
Verlegung der Standorte nur in Einzelfällen
Das könnte in Einzelfällen aber auch bedeuten, dass Standorte verlegt werden müssen. Und auch der Abbau von Geldautomaten sei kein Tabu. Das ”ist für uns zwar weiterhin die Ultima Ratio, aber alternativlos, wenn durch den für Kriminelle reizvollen Standort des Automaten Gefahr für Leib und Leben Dritter besteht”, so Schmalzl.
Er hat dabei insbesondere Automaten im Blick, die an Wohngebäude angrenzen. Dort reiche es möglicherweise nicht mehr aus, sämtliche verfügbaren Sicherungsmaßnahmen auszuschöpfen. ”Die Abwägung, welche Geldautomatenstandorte besonders gefährdet sind, erfolgt individuell vor Ort.”