Wiesbadener Prozess gegen Hanno Berger wird vorerst nicht ausgesetzt

Die Verteidiger des Steueranwalts, der als Schlüsselfigur hinter den Cum-Ex-Aktiengeschäften gilt, wollten erreichen, dass die Verhandlung bis September ausgesetzt wird. Darüber hat das Gericht aber nicht entschieden.
Hanno Berger beim Prozessauftakt in Wiesbaden | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
Hanno Berger beim Prozessauftakt in Wiesbaden | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
dpa

Der Wiesbadener Prozess um Cum-Ex-Aktiengeschäfte gegen die Schlüsselfigur Hanno Berger ist am Freitag fortgesetzt worden. Das Landgericht Wiesbaden entschied am zweiten Tag nicht über einen Antrag der Pflichtverteidiger, die Verhandlung auszusetzen und erst nach den hessischen Sommerferien im September fortzuführen.

Die Verteidigung will mehr Zeit zur Einarbeitung

Die erst im März bestellten Pflichtverteidiger Sebastian Kaiser und Michael Simon hatten argumentiert, sie bräuchten mehr Zeit, um sich ausreichend in den komplexen Fall einzuarbeiten. Auch die Tatsache, dass Berger parallel in Bonn wegen Cum-Ex-Aktiendeals vor Gericht stehe, erschwere Besprechungen mit ihm. Zudem habe Berger eine Corona-Infektion durchstanden, auch daher sei Zeit verstrichen.

Der Wiesbadener Prozess gegen Berger wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (Az: 6 KLs - 1111 Js 18753/21) hatte sich mehrfach verzögert und war zuletzt von April auf Juni vertagt worden. Der 71-jährige Steueranwalt, der im Februar aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert wurde, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Wiesbadener Prozess gegen Cum-Ex-Architekten Berger verschoben

Das Landgericht Bonn, wo sich Berger wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verantworten muss, und das Landgericht Wiesbaden hatten sich nicht darauf einigen können, die Prozesse zusammenzuführen. Zum Stolperstein wurde auch, dass Bergers Anwälte absprangen, so dass kurzfristig Pflichtverteidiger bestellt wurden.

Cum-Ex-Strippenzieher Berger sitzt auf der Anklagebank

Der frühere Finanzbeamte Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals in Deutschland, bei denen sich Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten ließen und so den Staat geschätzt um einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten. Lange war unklar, ob solche Deals strafbar sind. Der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

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