Gerichtsurteil: BaFin haftet im Fall Wirecard nicht für Anleger

Ein privater Anleger, der 20.000 Euro verlor, geht wohl leer aus. Die Begründung der Kammer dürfte anderen potenziellen Klägern wenig Hoffnung machen.
Der Sitz der Wirecard AG in Aschheim. | Foto: picture alliance / SvenSimon
Der Sitz der Wirecard AG in Aschheim. | Foto: picture alliance / SvenSimon

Die Schadensersatzklage im Wirecard-Skandal gegen die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Prüfungsstelle für Rechnungslegung (DPR) ist abgelehnt worden. Das schreibt die "Börsen-Zeitung".

Bereits am 10. September das Landgerichts Wuppertal die Klage in allen Punkten zurückgewiesen mit der Begründung, dass auch der Anlegerschutz in den Aufgabenbereich der BaFin falle, dieser sei jedoch nicht individualisiert zu verstehen. "Letztlich besteht auch kein Anlass, an das Ergreifen oder Unterlassen von Aufsichtsmaßnahmen unterschiedliche haftungsrechtliche Folgen zu knüpfen, da ein und dieselbe Maßnahme für einen Kreis gegenwärtiger Anleger günstig und einen Kreis potenzieller Anleger ungünstig sein kann", heißt es laut "Börsen-Zeitung" in der Urteilsbegründung.

20.000 Euro verloren

Ein privater Anleger, der 20.000 Euro beim Aktienkauf von Wirecard verlor, hatte geklagt. Ihm steht nun offen, beim Oberlandesgericht Düsseldorf Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Kläger hatte der BaFin vorgeworfen, ihre Pflichten bezüglich der Marktmissbrauchsüberwachung vernachlässigt zu haben. Der DPR warf er vor, ihre Pflicht verletzt zu haben, da sich nur ein Prüfer mit der Wirecard-Bilanz befasste, heißt es in dem Bericht.

Die Kammer argumentierte jedoch, dass die BaFin ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahrnehme. Deshalb teilte sie die Auffassung des Klägers, dass die damit einhergehende Haftungsfreistellung nicht greife, nicht.

Geheimbericht veröffentlicht

Der Skandal um Wirecard liegt noch lange nicht bei den Akten: Das "Handelsblatt" veröffentlichte den vom Bundestag als geheim eingestuften Bericht über die Arbeit der Wirtschaftsprüfgesellschaft EY. Die Analyse der Sonderermittler lege nahe: Hätte EY konsequent nach den vorgeschriebenen Normen geprüft, wären das Geschäftsgebaren und der Betrug bei Wirecard möglicherweise viel früher aufgedeckt worden, heißt es. EY habe das ab 2018 wertvollste Finanzunternehmen Deutschlands laut Sonderbericht weder tief genug noch mit der nötigen kritischen Grundhaltung durchleuchtet. Somit ihren Job nicht gemacht.

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