Deutsche-Bank-Aufsichtsrat Alexander Schütz offenbar im Visier der BaFin

Aufsicht untersucht laut einem Medienbericht Optionsgeschäfte des Wiener Vermögensverwalters mit Wirecard-Aktien im Jahr 2019.
Alexander Schütz | Foto: picture alliance / SvenSimon | Malte Ossowski/SVEN SIMON
Alexander Schütz | Foto: picture alliance / SvenSimon | Malte Ossowski/SVEN SIMON

Der Wiener Vermögensverwalter Alexander Schütz ist offenbar ins Visier der BaFin geraten. Die Aufsicht nimmt Optionsgeschäfte von Schütz mit Wirecard-Aktien unter die Lupe, berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg.

Schütz ist jüngst durch eine E-Mail an den Ex-Wirecard CEO Markus Braun aufgefallen. Schütz´Mail bezieht sich auf die britische Zeitung Financial Times, die damals kritische Berichte über Wirecard veröffentlicht hatte, er schrieb Braun im Februar 2019: "hab ja in der FT gelesen dass du ganz ein schlimmer bist", gefolgt von einem ironischen Smiley. Und später: "habe übrigens 3x wirecard aktien gekauft letzte woche, macht diese zeitung fertig!!"

Alexander Schütz - oder warum man aufpassen sollte, was man in E-Mails schreibt

Mit der E-Mail des Aufsehers wurde Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing jüngst im Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages konfrontiert.

Schütz antwortet der FAZ durch seinen Anwalt

Eine Anfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)  zu Optionsgeschäften mit Wirecard-Aktien ließ Schütz am Dienstag durch seinen Anwalt beantworten. Dieser wies darauf hin, dass es sich um eine bloße Vorprüfung und kein formelles Verfahren der BaFin handele, so dass sich eine Berichterstattung darüber verbiete, so die FAZ.

Schütz, CEO der C-Quadrat-Gruppe, ist noch bis zum Jahr 2023 als Aufsichtsratsmitglied der Deutschen Bank gewählt. Allerdings kann er auf der nächsten Hauptversammlung der Deutschen Bank im Mai abgewählt werden. Dies erfordert eine Dreiviertel-Mahrheit der abstimmenden Aktionären. Außerdem, so die FAZ, könnte der Aufsichtsrat vor Gericht den Antrag stellen, ein Aufsichtsratsmitglied aus "wichtigem Grund" abzuberufen.

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