In dem gekündigten Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ geht es um durchschnittlich 4000 Euro Zinsnachzahlung pro Vertrag.
"Allein wenn man die Fälle zusammen zählt, für die wir den individuellen Nachzahlungsanspruch per Gutachten berechnet haben, kommt man auf große Summen zu wenig gezahlter Zinsen", erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Er befürchtet, dass 90 Prozent der Betroffenen den Kürzeren ziehen könnten.
Beim Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist man dagegen überzeugt, dass die Sparkassen bereits jetzt "eine faire und transparente Zinsberechnung vornehmen und bereits heute alle Anforderungen an eine korrekte Zinsberechnung erfüllen", so eine Sprecherin auf Nachfrage von FinanzBusiness.
Ein erstes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hatte zwar entsprechender Vertragsklauseln für nichtig erklärt, sich aber nicht eingehend mit der korrekten Berechnung der Zinsen beschäftigt. Das soll nun der BGH tun.
Verbraucherschützer treiben Streit um Zinsen in Sparverträgen vor den BGH
Neben der Frage, wie der Zins den nun berechnet werden muss, ist auch der Zeitpunkt der Verjährung in den laufenden Prozessen strittig. "Die Frage der Verjährung ist Gegenstand der Musterfeststellungsklagen. Es gibt gute Argumente dafür, dass diese früher als von den Verbraucherschützern behauptet einsetzt."
Drei Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen
Kunden werden aufgefordert, sich den laufenden Musterklagen gegen die Sparkassen Vogtland, Meißen und Muldental anzuschließen, um die Verjährung erfolgreich zu hemmen. Alternativ könnten sie ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anstreben.
Die dritte Möglichkeit: Ansprüche individuell einklagen, etwa wenn man eine Rechtsschutzversicherung im Rücken habe. Die Erfolgsaussichten für Einzelkläger seien spätestens seit der Klage eines Prämiensparers auf Nachzahlung von rund 11.000 Euro gestiegen, der das Landgericht Dresden am 24.09.2020 vollumfänglich stattgegeben habe, so die Verbraucherschützer.
Bundesweit herrscht Streit um langfristige Sparverträge
Nicht nur in Sachsen wird wegen der langfristigen Sparverträge geklagt: Der Klagewelle ging eine Kündigungswelle der Verträge durch die Sparkassen voraus, weil im aktuellen Null- und Negativzinsumfeld damit kein Geld zu verdienen war. Erst durch die Überprüfung dieser Kündigungen wurden die Verbraucherschützer auf die falsch berechneten Zinsen aufmerksam.
Brandenburg klagt gegen den Verband
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte zuletzt einen besonderen Dreh in ihrer Klagestrategie gefunden, als sie gegen den Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) vorging, um Informationen über den Umgang des Verbandes mit dem Thema zu bekommen.
Zinsstreit um Sparkassen-Sparverträge bekommt neuen Dreh
Auf den Vorstoß hatte OSV-Präsident Michael Ermich gelassen reagiert: Er gehe davon aus, keine Unterlagen zur Einsichtnahme herausgeben zu müssen. "Wenn das Gericht am Ende anders entscheidet, werden wir die Dokumente natürlich zur Verfügung stellen. Aber ich glaube nicht, dass das Ergebnis den Verbraucherverbänden nützt."
OSV-Präsident Ermrich fordert nationale Regulierung der Sparkassen
Aktuell schiebt man dort die nächste Musterklage an, diesmal gegen die Sparkasse Barnim.