Schäuble sieht Euro durch EZB-Urteil gefährdet

Bundestagspräsident plädiert für politische Wege, um Europa zu stärken und sieht, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schwer widerlegbar.
Wolfgang Schäuble | Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
Wolfgang Schäuble | Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
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Der ehemalige Bundesfinanzminister und heutige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) sieht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) Gefahren für den Fortbestand des Euro.

"Es kann gut sein, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten nun auch der Bestand des Euro in Frage gestellt wird - weil ja jedes nationale Verfassungsgericht für sich urteilen könne", sagte Schäuble dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag).

Man müsse nun "politisch umso mehr alles daran setzen, Europa zu stärken", sagte Schäuble. Er machte deutlich, dass er das Urteil des Gerichts nachvollziehen könne.

Urteil nicht einfach zu widerlegen

"Es ist bekannt, dass ich als Finanzminister auch nicht immer einverstanden war mit Entscheidungen der EZB - bei allem Respekt für deren Unabhängigkeit", sagte er. "Unabhängige Institutionen, die nicht demokratisch legitimiert und kontrolliert sind, müssen sich streng auf ihr Mandat begrenzen und dürfen es nicht zu weit auslegen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist also nicht ganz einfach zu widerlegen."

Dennoch sei es "auch schwierig, wenn das deutsche Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht als verbindlich anerkennen kann", sagte Schäuble.

Bundesverfassungsgericht gegen EuGH

Das Bundesverfassungsgericht hatte den billionenschweren Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Deutsche Bundesbank darf sich nach der Entscheidung künftig nur unter bestimmten Bedingungen an dem Kaufprogramm beteiligen.

Das oberste deutsche Gericht stellte sich damit erstmals gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts. Die EU-Kommission hatte daran erinnert, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für alle Mitgliedsstaaten bindend seien.

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