Die Finanzaufsicht hat den Zahlungsdienstleister Concardis wegen Mängeln bei der Geldwäsche-Prävention gerüffelt: Das Unternehmen muss festgestellte Mängel beseitigen und Maßnahmen ergreifen, um seinen ”geldwäscherechtlichen Verpflichtungen” vollumfänglich nachzukommen, heißt es in einer heute veröffentlichen Meldung der BaFin.
Dabei geht es um ”angemessene technisch-organisatorische und personelle Maßnahmen”, vor allem in Bezug auf die Transaktionsüberwachung und sonstige interne Sicherungsmaßnahmen. Ein entsprechender Bescheid der Aufseher ist dem Zahlungsdienstleister bereits am 2. August 2022 zugegangen. Concardis muss nun der BaFin laufend über den Stand der Mängelbeseitigung berichten.
Laut einer Stellungnahme von Concardis beziehen sich die Nachbesserungsanordnung insbesondere auf bestimmte noch offene Feststellungen aus der Jahresabschlussprüfung 2020. Der Abschluss der Prüfungsfeststellungen habe für das Concardis-Management nun Priorität.
”Wir haben einen umfassenden Plan zur Nachbesserung erstellt, um offene Feststellungen zeitnah abzuschließen”, erklärte Concardis auf Anfrage. In den kommenden Monaten werde das Unternehmen, wie von der BaFin gefordert, so schnell wie möglich die verbleibenden offenen Feststellungen abschließen. Zudem habe man zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Solidität des Nachbesserungsplans weiter zu verbessern.
Die BaFin hatte im vergangenen Jahr gleich mehrere Zahlungsdienstleister, darunter auch Concardis, hinsichtlich der Vorkehrungen gegen Geldwäsche unter die Lupe genommen. Die Aufsicht hatte damals eine Stellungnahme zu dem Bericht abgelehnt.
BaFin prüft Geldwäscheprävention bei weiteren Zahlungsdienstleistern
Die Concardis GmbH ist in den vergangenen Jahren durch verschiedene Hände gegangen: Nachdem die deutsche Kreditwirtschaft das Unternehmen 2017 an die Private-Equity-Investoren Advent und Bain Capital verkauft hatte, übernahm Anfang 2018 die dänische Nets Holding A/S den Dienstleister aus Eschborn bei Frankfurt.