Varengold entlässt fast ein Viertel der Belegschaft
Die Pressemitteilung klingt durchaus dramatisch: Aufgrund der ”neuesten Entwicklungen” rechne die Varengold Bank mit einem ”erheblichen Ausfall” an Provisionserträgen. Deshalb müsse das Institut die Kosten senken und kurzfristig restrukturieren. ”Die Bank hat deshalb kurzfristige Einsparungen sowohl auf Sachkosten- als auch auf der Personalkostenebene umgesetzt - diverse Projekte wurden bis auf Weiteres gestoppt und ca. 22 Prozent der Belegschaft müssen entlassen werden”, teilte das Institut mit.
Die Bank mit Hauptsitz in Hamburg beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 100 Mitarbeiter.
Auch werde das ursprünglich prognostizierte Ergebnis vor Steuern für 2023 in Höhe von 40 bis 50 Mio. Euro nicht erreicht werden. Neben den Ertragsausfällen rechne die Bank mit zusätzlichen Belastungen etwa durch Rechts- und Beratungskosten sowie Prüfungskosten. Deshalb werde nur noch mit einem Ergebnis von zehn bis 15 Mio. Euro im Jahr 2023 und für die Jahre 2024 bis 2026 von jeweils fünf bis zehn Milionen Euro gerechnet.
Zu den ”neuesten Entwicklungen”: Die BaFin hatte eine Sonderprüfung gegen Varengold eingeleitet. So hatten Prüfer beim Commercial Banking beziehungsweise im Zahlungsverkehrsgeschäft mögliche Compliance-Verstöße ausfindig gemacht - Varengold spricht von einem ”Zwischenergebnis”.
Varengold Bank muss Zahlungsverkehr ”deutlich einschränken”
Es geht um Iran-Geschäfte
Darüber hinaus werden der Bank zusätzliche Berichtspflichten zur Liquiditätsausstattung, Vermögens- und Ertragslage sowie Eigenmittelausstattung auferlegt.
Obwohl es noch keinen rechtskräftig ergangenen Verwaltungsakt gebe, habe die Bank eine eigene Prüfung veranlasst, wie die Verfahren zur Prävention von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung optimiert werden könnten. ”Die Bank hat mit der Abwicklung von Zahlungen für Transaktionen mit einem Iran-Bezug in einem rechtlich und politisch schwierigen Bereich agiert.”
Und weiter: ”Diese Tätigkeit ist sanktionsrechtlich in Deutschland und der gesamten EU nicht untersagt, sondern insbesondere aus humanitären Gründen geboten, sofern die Zahlungsabwicklung für zugrunde liegende Geschäfte über die Lieferung von Lebensmitteln oder Medizinprodukten in den Iran erfolgt – ausschließlich dies war in der Vergangenheit bei der Varengold Bank der Fall.”
Das Geldinstitut erklärte, es nehme die Hinweise der Prüfer sehr ernst.