Beiratsvorsitzende der BaFin fordert Verbraucherschutz-Geschäftsstelle und neue Mitarbeiter

Eine hochrangige Vertreterin der Verbraucherschutz-Zentrale fordert für die Verbraucherschutz-Abteilung der BaFin mehr Einfluss. Es geht um die Anliegen des ”kleinen Mannes” in der Aufsichtsbehörde.
Pocht auf mehr Einfluss beim Thema Verbraucherschutz in den Reihen der BaFin: Dorothea Mohn | Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband
Pocht auf mehr Einfluss beim Thema Verbraucherschutz in den Reihen der BaFin: Dorothea Mohn | Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband

Dorothea Mohn ist Vorsitzende des Verbraucherbeirats der BaFin und Leiterin des Teams Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv). Von Amts wegen verfolgt sie die Ausformung des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes der Bundesregierung und zitiert daraus die Absicht, den Verbraucherbeirat der BaFin zu stärken. 

Einen Vorschlag des Bundesfinanzministeriums dazu kommentierte sie: ”Gerade wenn es um ihr Geld geht, müssen Verbraucher:innen bestmöglich geschützt werden. Darum ist es richtig, den Verbraucherbeirat der BaFin aufzuwerten. Denn der Beirat spielt für die notwendige Reform der Bundesanstalt im Hinblick auf den Verbraucherschutz eine wichtige Rolle.”

Mohn: Rolle als Hinweisgeber ist zu schwach

Damit der Beirat tatsächlich Veränderungen innerhalb der BaFin anstoßen könne, müsse er ”mehr Gewicht bekommen”, teilte Mohn mit. ”Er sollte als Diskussionsplattform für die Verbesserung des Verbraucherschutzes innerhalb der BaFin dienen statt nur Hinweisgeber zu sein. Dazu braucht er eine eigene Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeiter:innen außerhalb der BaFin und einen eigenen Etat für wissenschaftliche Expertisen.”

Entscheidend, so die Finanzexpertin weiter, sei außerdem, dass die Beiratsmitglieder unabhängig von Unternehmensinteressen agieren könnten. ”Wenn das Finanzministerium an diesen Punkten nachbessert, kann der Gesetzentwurf eine wirksame Reform des Verbraucherschutzes bei der BaFin anstoßen”, sagte Mohn. 

Mehr Einfluss für die BaFin beim Thema Zivilrecht

Damit die BaFin Verbraucherrechte am Markt verlässlich durchsetzen könne, müsse die Bundesregierung es der BaFin erleichtern, auch Urteile von Zivilgerichten mit verbraucherschützender Wirkung für allgemeinverbindlich zu erklären. Dabei müsse auch klargestellt werden, welche Maßnahmen die BaFin überhaupt ergreifen darf. Mohn: ”Bei zu Unrecht erhobenen Gebühren muss sie beispielsweise die Rückerstattung an alle betroffenen Verbraucher:innen anordnen können.“

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