Aktionärsschützer bereiten in Sachen Wirecard Klage gegen den Bund vor

Die Schutzgemeinschaft deutscher Kapitalanleger (SdK) plant nach Informationen von FinanzBusiness eine Staatshaftungsklage mit einem Volumen von bis zu 30 Mio. Euro. Ein Gutachten sieht auch mögliche Klagen gegen BaFin und DPR - die wären aber wohl deutlich schwieriger durchzusetzen.
Sitz von Wirecard | Foto: picture alliance / Sven Simon
Sitz von Wirecard | Foto: picture alliance / Sven Simon

Der Wirecard-Skandal hat zehntausende Verlierer hinterlassen - und das ruft Kläger auf den Plan. Sie wollen Anleger schadlos halten. Doch das gestaltet sich schwierig, da bei dem insolvente Unternehmen kaum noch etwas zu holen ist. Klägervertreter wie die Schutzgemeinschaft deutscher Kapitalanleger (SdK) haben sich daher schon vor Monaten auf andere Gegner eingeschossen: der Staat soll für die Verluste gerade stellen.

Wirecard-Gläubiger zielen jetzt auf "Staatshaftung" 

Nun werden die Pläne konkreter: Ein Gutachten aus der Feder des Mannheimer Professors für Bürgerliches Recht Moritz Renner bescheinigt den Aktionärsschützern besonders gute Aussichten bei dem Versuch, Haftungansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland durchsetzen zu können.

Kritik am zweistufigen Prüfverfahren

Laut dem Rechtsprofessor haften BaFin und Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines eigenständigen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs nach den Grundsätzen der Francovich-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Dabei geht der Jurist davon aus, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie in deutsches Recht Fehler gemacht und eine "dysfunktionalen" Aufsichtsmechanismus bei der Bilanzprüfung geschaffen habe. Insbesondere das zweistufige Prüfungsverfahren, mit dem die Finanzaufseher bei der Bilanzkontrolle vorgingen, bewertete Renner in einer Pressekonferenz der SdK kritisch. 

Weil der Gesetzgeber die Aufsicht aber so geregelt habe, sei er auch für die daraus folgende "Kumulation von Versäumnissen" etwa durch BaFin oder die ihr unterstellte Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) haftbar.

"Ein Verfahren würde nach deutschem Recht vor der Landgericht Berlin angestrengt werden, wobei die Richter europarechtliche Fragen dann vermutlich dem EuGH zur Entscheidung vorlegen würden", so Renner.

Die BaFin selbst hatte sich erst kürzlich noch attestieren lassen, dass ihr zweistufiger Prüfungsmechanismus in Ordnung sei.

Gutachten entlastet die BaFin im Fall Wirecard 

Die SdK verweist in diesem Zusammenhang aber auch auf eine kritischen Bericht der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA, der heute vorgelegt wurde und das Prüfverfahren ebenfalls kritisch bewertet.

ESMA rügt Verhalten der BaFin beim Wirecard-Skandal

Bis zu 10.000 Kläger könnten sich anschließen

"Wir gehen davon aus, dass sich rund 5.000 bis 10.000 Kläger der SdK-Klage anschließen werden", konkretisiert Vorstandsvorsitzender Daniel Bauer auf Nachfrage von FinanzBusiness zum Umfang einer möglichen Klage. "Im Schnitt hat ein Anleger bei uns rund 30.000 Euro verloren. Damit ergibt sich eine Schadenssumme von 150 bis 300 Mio. Euro."

Auch gegen die BaFin und die DPR könne man vorgehen. So haftet laut Renner die Finanzaufsicht für ihre Mitarbeiter, wenn denen Amtspflichtverletzungen nachgewiesen werden können. Auch Versäumnisse der DPR könnten der BaFin zugerechnet werden, so Renner. Soweit das deutsche Recht eine Haftung Aufseher ausschließe, verstößt das aus Sicht des Juristen zudem gegen vorrangiges EU-Recht.

Allerdings bestehen bei einer solchen Klage hohe Hürden, weil Kläger entsprechende Fehltritte erst einmal nachweisen müssten: Bevor sie gegen die Aufseher vorgehen könnten, müssten sie daher zunächst die Wirtschaftsprüfer von EY in die Zange nehmen, die in erster Reihe für die Bilanzprüfung zuständig waren.

Daher plant auch die SdK nun spezialisierte Anwälte sowie einen Prozessfinanzierer für die Klage gegen die Bundesregierung zu suchen. Ihre Klage will sie Anfang 2021 auf den Weg bringen. Gegen EY gehen die Aktionärsschützer ebenfalls vor.

Aktionärsschützer schießen sich in Causa Wirecard auf EY-Buchprüfer ein - und erwischen auch einen "Deutsch-Banker" 

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